Neue Therapie bewilligt – nun zahlen die Krankenkassen
Die Augenkrankheit Keratokonus ist die häufigste Ursache schwerer Sehbehinderung bei Kindern und Jugendlichen. Ein Schweizer Augenarzt hat eine wirksame Therapie dagegen entwickelt. Seit Anfang Juli übernimmt neu die obligatorische Krankenversicherung die Kosten dieser Behandlung.
Veröffentlicht am 12. Juli 2022 - 19:15 Uhr
Siebzehn Jahre nach der Behandlung eines jungen Menschen, der sonst wohl blind geworden wäre, lenkte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein. Die Krankenkassen zahlen neu an die Behandlung von Keratokonus durch Bestrahlung mit ultraviolettem Licht.
Keratokonus ist eine Augenkrankheit, bei der die Hornhaut kegelförmig verformt wird, bis Betroffene kaum noch etwas klar erkennen können. Mit ultraviolettem Licht und Vitamin B2 wird die Hornhaut versteift und so der Abbau des Sehvermögens gestoppt.
Crosslinking heisst diese Methode, als Pionier gilt der Schweizer Augenarzt Farhad Hafezi. Ein Eingriff dauert 45 bis 60 Minuten und kostet pro Auge 2900 bis 3100 Franken. Crosslinking hält bis zu acht Jahre, kann wiederholt werden und ist schonender und billiger als das Einsetzen einer neuen Hornhaut, das zudem nicht wiederholt werden kann.
Der Beobachter berichtete 2018 über Crosslinking und fragte 2020 bei den Behörden und bei der Schweizerischen Ophthalmologischen Gesellschaft nach, ob sich etwas getan habe. Jetzt nahm das BAG Hafezis Methode auf. Das heisst für Betroffene: Ab Anfang Juli übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten. Hafezis Praxis in Dietikon ZH behandelte 2021 fünf Patienten gratis, die den Betrag nicht hätten aufbringen können.
Die Therapie wurde 2008 erstmals für die Leistungspflicht vorgeschlagen. Damals hiess es, die Methode sei zu neu, die Sicherheit nicht erforscht. Nun zeigte sich gemäss BAG, «dass die Therapie sicher und geeignet ist». Die Therapie wirke bei 95 Prozent der Behandelten, sagt Hafezi. Keratokonus ist die häufigste Ursache schwerer Sehbehinderung bei Kindern und Jugendlichen weltweit.
Was kann man tun, um sich gegen Entscheide der Krankenkasse zu wehren? Und was gibt es bei der Wahl der Krankenkasse oder der Franchise zu beachten? Beobachter-Mitglieder erhalten schnell und einfach Antworten auf Fragen zur Krankenversicherung und welche Kosten sie bezahlt.
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.
2 Kommentare
Ich kann das leider so nicht bestätigen. Mein Sohn musste letztes Jahr beide Augen aufgrund eines Keratokonus operieren. Wir haben uns entschieden zu der Praxis von Herrn Hafezi zu gehen (Elza Institute). Diese hat uns bestätigt dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Wir mussten jedoch alle entstandenen Kosten vorauszahlen. Inzwischen fast 7000.- ! (ohne Komplikationen). Geld von der Krankenkasse haben wir nach fast einem Jahr immer noch nicht erhalten, da Herr Hafezi offensichtlich die Tarmed-Position der Krankenkasse nicht akzeptiert. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen, aber wir können uns aus finanziellen Gründen keine weitere Behandlung mehr leisten. Sämtliche Briefe, Anrufe, Bitten usw. ans Elza Institut blieben unbeantwortet oder wurden abgetan mit der knappen Begründung, dass die Verhandlungen noch im Gange sind und dass wir Geduld haben müssen. Diese haben wir - aber kein Geld mehr für die Weiterbehandlung.... Also Tip für alle Betroffenen: Klärt zuerst ob sich Klinik und Krankenkasse einig sind bezüglich Tarif. Das Elza Institut in Dietikon ist diesbezüglich nicht zu empfehlen...
Toll, dass ein CH-Augenarzt so eine Behandlung entwickelt und das BAG endlich die Kassenpflicht erteilt. Das hat gedauert, vielleicht zu lange. Trotzdem: Erstaunlich ist der Preis von 3000.- oder mehr für eine maximal 60-minütige Behandlung. Wie ist der Preis in D oder F ? Deutlich günstiger, wie vieles andere auch ?