Veröffentlicht am 28. Oktober 2021 - 16:20 Uhr
Arzt- und Spitalrechnungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung können überrissen sein
. Teils werden Positionen doppelt verrechnet: Obwohl die Grundversicherung eine medizinische Leistung bereits bezahlt, taucht sie auf der Abrechnung für die Zusatzversicherung nochmals auf.
Oder es werden automatisch höhere Arzthonorare verrechnet, obwohl ein Patient seinen Anspruch auf freie Arztwahl nicht geltend gemacht hat oder der aufgeführte Spezialist nicht vor Ort war.
Das alles stellte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) vor knapp einem Jahr fest.
Auch der Preisüberwacher bestätigt nun: Die Preise für sogenannte Mehrleistungen der Zusatzversicherung seien in der Schweiz bei stationären Spitalaufenthalten flächendeckend überhöht. Er nennt ebenfalls Extras wie ein Einzelzimmer oder die freie Arztwahl sowie Doppelverrechnungen. Dadurch würden auch Anreize geschaffen, nicht notwendige Behandlungen durchzuführen.