Offenbar sind Sie im Hausarztmodell versichert. Damit haben Sie sich verpflichtet, sich grundsätzlich immer zuerst an den Hausarzt zu wenden.

Ausnahmen gibt es nur für Notfälle und oft für bestimmte Untersuchungen, etwa beim Augenarzt oder Gynäkologen. Ihre Krankenkasse hat daher die notfallmässige Behandlung beim fremden Arzt übernommen.

Die Nachkontrolle war jedoch kein Notfall mehr. Falls Ihr Hausarzt da bereits aus den Ferien zurück war, hätten Sie dafür ihn aufsuchen müssen. Und wenn er noch in den Ferien war, hätte man die Kontrolle wohl auf einen Zeitpunkt nach seiner Rückkehr legen können.

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Kassen reagieren unterschiedlich auf einen Verstoss

Sie haben sich also faktisch ohne Not an einen anderen Arzt gewandt und so gegen die Bestimmungen des Hausarztmodells verstossen.

Die Folgen sind von Kasse zu Kasse verschieden. Bei einigen wird man beim ersten Mal bloss verwarnt, bei anderen zahlt man den Besuch beim «falschen» Arzt selbst. Wieder andere teilen einen gar in die teurere, normale Grundversicherung um.

Erkundigen Sie sich, wo in den allgemeinen oder besonderen Versicherungsbedingungen das vorausgesetzte Verhalten und die Sanktionen festgehalten sind. Dann wissen Sie, ob in Ihrem Fall die korrekte vertragliche Strafe angewandt wurde – und wie Sie sich ein anderes Mal vertragskonform verhalten müssen.

Mühsam, aber lohnend

Beim Beobachter-Beratungszentrum raten wir allen Versicherten im Hausarzt- oder Telefonmodell, sich die Mühe zu nehmen und die Versicherungsbedingungen aufmerksam zu lesen – bereits vor einem Krankheitsfall.

Achten Sie auch darauf, was für Folgebehandlungen gilt. Hier sitzen viele Versicherte Irrtümern auf – und sparen am Ende gar nichts .

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Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.

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Chantal Hebeisen, Redaktorin
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