Leistungssperre wegen unbezahlter Prämien
Frage: Als Privatpatient musste ich ins Spital – als Notfall. Nun will der Krankenversicherer die gut 13'000 Franken für die Behandlung nicht zahlen. Er habe wegen Prämienrückständen eine Leistungssperre verhängt. Dabei habe ich doch alle Prämien nachgezahlt.
aktualisiert am 20. Juli 2017 - 12:37 Uhr
Ihr Versicherer muss die Summe nicht zahlen – Sie haben dafür geradezustehen. Zwar haben Sie inzwischen alle Prämien beglichen, aber am Tag Ihres Spitaleintritts war die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) für säumige Prämienzahler vorgesehene Leistungssperre in Kraft: Sie hatten 14 Tage nach Eingang der eingeschriebenen Leistungssperre-Androhung nicht alle, sondern nur einen Teil der Rückstände beglichen.
Daran ändert auch die nachträgliche Zahlung aller Prämien nichts; sie bewirkt leider (anders als beim Leistungsaufschub in der obligatorischen Krankenversicherung) nicht, dass die Versicherung für einen während der Leistungssperre aufgetretenen Versicherungsfall nachträglich doch zahlen muss.
Weigert sich die Krankenkasse, eine Kostengutsprache zu erteilen? Welche Zusatzversicherungen gibt es überhaupt? Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Kosten die Krankenversicherung übernimmt und wo sich eine Zusatzversicherung lohnt. Eine weitere nützliche Hilfestellung: ein Kündigungsschreiben als Mustervorlage.