Ein teurer Geld-Parkplatz
Wer sein Pensionskassengeld kurz auf ein Zinskonto der Elite Freizügigkeitsstiftung legt, zahlt 2000 Franken «ausserordentliche Verwaltungskosten» und erhält nicht einmal Zins.
Veröffentlicht am 21. Juni 2013 - 15:25 Uhr
Der Teufel sitzt im Kleingedruckten. Das erfuhr René Waser*, als er sein Freizügigkeitskapital aus der zweiten Säule für kurze Zeit anlegte. Dabei verteilte er den Altersbatzen auf zwei Konti, wie das Experten empfehlen: eines bei der Elite Freizügigkeitsstiftung aus Schwyz, das andere bei der Freizügigkeitsstiftung der Tessiner Bank BSI. Das Geld ging beide Male auf ein reines Zinskonto. René Waser wollte flexibel bleiben und seinen Altersbatzen schnell abziehen können. Denn: «Als Selbständiger übernehme ich auch meine Altersvorsorge selber.» Bei der BSI Bank holte er sein Geld nach einem Monat zurück, bei der Elite Freizügigkeitsstiftung nach drei Monaten.
Die Abrechnung hätte nicht unterschiedlicher ausfallen können: Die BSI verzinste das Kapital zu 1,375 Prozent und verrechnete 50 Franken Saldierungsspesen. Die Elite zahlte null Prozent Zins – und verlangte 2363 Franken Spesen: 2000 Franken für «ausserordentliche Verwaltungskosten», weil die Auszahlung nach weniger als einem Jahr erfolgte, und 363 Franken reguläre «Verwaltungskosten».
Die Elite-Verantwortlichen verwiesen auf das Kostenreglement, das schliesslich von der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht abgesegnet sei. Die Gebühren deckten bloss den «effektiven Verwaltungsaufwand bei unterjährigem Austritt». Und die Stiftung sei nur an langjährigen Kunden interessiert: «Wir wollen vermeiden, dass die Freizügigkeitsstiftung als reine ‹Parkierlösung› missbraucht wird», liess die Elite Freizügigkeitsstiftung verlauten.
Eigenartig: Es ist ja ein Kennzeichen von Freizügigkeitskonti, dass dort Geld meist nur für kürzere Zeit zwischengelagert wird. Die meisten Freizügigkeitsstiftungen verrechnen denn auch nur geringe oder gar keine Gebühren, wenn das Guthaben transferiert wird. Und die Zentralschweizer Stiftungsaufsicht stellt klar, man habe das Kostenreglement der Elite nur «zur Kenntnis genommen». Für den Streitfall behalte sie sich eine Überprüfung vor.
René Waser war mit der Stellungnahme zu den hohen Verwaltungskosten nicht zufrieden. Er wollte wissen, wie sie sich für ein risikoloses Zinskonto begründen lassen. Die Antwort der Elite Freizügigkeitsstiftung: Er habe sich für eine «individuelle Vermögensverwaltung im Sinne des Reglements» entschieden, dafür würden 0,3 Prozent Gebühren pro Jahr verrechnet. Die beauftragte Bank erhebe zwar keine Kommissionen und Gebühren, gewähre für Vorsorgegelder auf Kontobasis aber auch keine Zinsen.
Dass sein Erspartes unverzinst blieb, erfuhr René Waser erst im Nachhinein. Das entspreche der allgemeinen Markt- und Zinslage, Geldmarktanlagen und Spargelder würden aktuell kaum mehr verzinst, rechtfertigt sich die Elite Freizügigkeitsstiftung. Ein Argument, das nicht standhält, wie ein Zinsvergleich von Freizügigkeitskonten (Stichtag: 1. Juni 2013) offenbart: Die WIR Bank und die BSI Bank gewährten mit 1,375 Prozent die höchste Verzinsung, 1,125 Prozent gab es beispielsweise bei Raiffeisen und Postfinance. Die Zinsen von Credit Suisse (0,875 Prozent), UBS (0,75 Prozent) und Zürcher Kantonalbank (0,5 Prozent) zeigen ebenfalls, dass die Nullverzinsung der Elite Freizügigkeitsstiftung alles andere als die Regel ist.
Ein Vergleich der Angebote lohnt sich alleweil: Ein halbes Prozent Zinsunterschied bei einem Kapital von 200'000 Franken bedeutet pro Jahr 1000 Franken mehr oder weniger auf dem Konto.
*Name geändert
Wer seine Stelle wechselt, zügelt auch sein Pensionskassenguthaben zum neuen Arbeitgeber. Kommt es zu einem Unterbruch, muss das Geld zwischenparkiert werden – entweder bei einer Freizügigkeitsstiftung oder in der Freizügigkeitspolice einer Versicherung. Es lohnt sich, die unterschiedlichen Konditionen mehrerer Angebote zu vergleichen. Achten Sie insbesondere auf die Höhe von Spesen und Zinsen.
Verteilen Sie Ihr Geld auf verschiedene Konten. Anders als Sparguthaben der Pensionskassen sind Freizügigkeitskonti nicht durch den Sicherheitsfonds der zweiten Säule geschützt. Es gilt nur der Einlegerschutz der Banken für Guthaben bis 100'000 Franken.
Wer sich mit den aktuell tiefen Zinsen nicht zufriedengeben will, kann sein Geld oder einen Teil davon in Fonds anlegen. Fondslösungen sind jedoch immer mit einem erhöhten Risiko verbunden. Wenn Sie einen Kapitalbezug (bei Selbständigkeit oder für Wohneigentum) planen, sollten Sie das Pensionskassenguthaben ebenfalls auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufteilen. So lässt sich die Auszahlung staffeln – und die Steuerlast senken.