Jeder kennt die Steuerparadiese: In Schwyz, Zug und Nidwalden werden Einkommen besonders tief besteuert. Viel weniger bekannt ist, dass es eine ähnliche Hitparade für die Besteuerung von Kapitalauszahlungen gibt – wenn man pensioniert wird und Kapital der Pensionskasse oder der Säule 3a entnimmt. Auch Auszahlungen von Freizügigkeitskonti oder Kapitalbezüge für Wohneigentum (bereits vor der Pensionierung) werden davon erfasst.

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30'000 Franken Steuern

Wer sich mit 65 zum Beispiel 100'000 Franken aus der Pensionskasse auszahlen lässt, muss in Herisau AR 7875 Franken dem Staat abliefern, in Schwyz 2438 Franken (siehe «Grosse Unterschiede bei den Steuern auf Kapitalleistungen»). Auch bei der Progression gehen die Kantone höchst unterschiedliche Wege. Im Thurgau gibt es überhaupt keine: Ein einfacher Arbeiter, der sein bescheidenes Altersguthaben bezieht, liefert dem Staat prozentual gleich viel ab wie ein Millionär mit einem Vorsorgeguthaben in sechsstelliger Höhe (ausser bei der direkten Bundessteuer). Eine steile Progression kennen hingegen die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Freiburg, Tessin, Waadt und Zürich.

Allzu pauschale Aussagen über die Höhe der Steuern sind aber wegen des komplexen Berechnungssystems nicht möglich, sagt Florian Schubiger von der Winterthurer Finanzberatung Vermögenspartner AG: «Es ist gut möglich, dass ein Kanton bei tiefen Auszahlungsbeträgen günstig dasteht, bei höheren Summen aber zu den teuersten Regionen gehört.»

Bei einem Betrag von einer halben Million Franken liegt die Auszahlungssteuer in vielen Kantonen zwischen 30'000 und 40'000 Franken. Richtig teuer wird es in Aarau, Freiburg, Lausanne oder Zürich. In diesen Städten muss man über zehn Prozent abliefern, wenn man 500'000 Franken bezieht. Wegen der Progression steigt die Steuer bei noch höheren Beträgen weiter steil an. In einzelnen Gemeinden im Kanton Zürich macht die Steuer bei Bezügen in Millionenhöhe teilweise mehr als einen Viertel aus.

Handeln, bevor der Staat zuschlägt

«Man sollte daher nicht nur an die Einkommenssteuern denken, sondern auch an die Kapitalauszahlungssteuern. Bei angehenden Rentnern liegen diese oft um ein Vielfaches höher als die Einkommenssteuer», erläutert Florian Schubiger. Es kommen verschiedene Planungsschritte und Optimierungsmöglichkeiten in Frage:

  • Vor der Pensionierung einzahlen: Weil Einzahlungen in die Säule 3a und in die Pensionskasse während der Erwerbsphase voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar sind, sollte man dies möglichst ausschöpfen. Man spart oft mehr, als man später bei der Auszahlung an Steuern bezahlen muss. Mit jeder Lohnerhöhung und bei Beitragslücken infolge Ausbildung, Teilzeit oder Auslandsaufenthalt könnten viele Angestellte freiwillige, steuerlich attraktive Einkäufe in die Pensionskasse vornehmen.

  • Selbständigerwerbende: Ärzte, Anwälte oder Unternehmer haben oft einen gewissen Spielraum, welchen Lohn sie im Rahmen der Vorsorge versichern wollen. Steuerlich kann es interessant sein, vor der Pensionierung Beiträge über die Pensionskasse abzurechnen, bei der Einkommenssteuer geltend zu machen und nach der Pensionierung vom tieferen Steuersatz für Kapitalauszahlungen zu profitieren.

  • Kapitalbezüge staffeln: Sowohl Säule-3a-Guthaben als auch Pensionskassengelder lassen sich oft gestaffelt beziehen. Denkbar ist auch eine Pensionierung in mehreren Stufen – allerdings ist das nicht für alle realistisch. In jedem Fall sinkt die Steuerlast, weil sich mit einer Verteilung der Bezüge über mehrere Jahre die Steuerprogression brechen lässt. Eine Zweiteilung von Pensionskassenbezügen wird von den Steuerbehörden in der Regel akzeptiert.

  • Amortisation planen: Wer die Schulden auf dem Haus reduzieren will, kann sein Vorsorgeguthaben beziehen und für die Amortisation einsetzen. Am besten in mehreren Tranchen, etwa wenn wieder eine Tranche der Festhypothek fällig wird. Das Gesetz lässt dies nur alle fünf Jahre und nur für dauernd selbstbewohntes Eigentum zu. So fährt man steuerlich wesentlich besser, als wenn man nach der Pensionierung auf einen Schlag eine grosse Amortisation leistet.

  • Optimierung je nach Kanton: Der besteuerte Betrag bemisst sich oft nach einem bestimmten Steuersatz. Aus diesem ergibt sich ein angenommenes Einkommen, das progressiv besteuert wird. Optimierungen kann man nur ausschöpfen, wenn man sich beraten lässt und das System im jeweiligen Kanton und in der Gemeinde mitberücksichtigt. Nicht verboten ist es natürlich, den Wohnsitz zu wechseln und zum Beispiel einen Ferienort zum Hauptwohnsitz zu machen. Vorsicht: Der neue Lebensmittelpunkt muss wirklich am neuen Ort sein, und bei auffallend kurzfristigen Umzügen werden die Steuerbehörden gewisse Fristen setzen.
Grosse Unterschiede bei den Steuern auf Kapitalleistungen

Besteuerung von Auszahlungen aus der Pensionskasse, der Säule 3a und aus Freizügigkeitskonto-Annahmen: Auszahlung mit Alter 65, unverheirateter Mann, ohne Kirchensteuer

Auszahlungsbetrag100'000500'000
AG, Aarau 5008 41'271
AI, Appenzell 3823 28'432
AR, Herisau 7875 49'565
BE, Bern 4782 42'486
BL, Liestal 3875 33'732
BS, Basel 5325 47'382
FR, Freiburg 5660 57'122
GE, Genf 4668 39'416
GL, Glarus 5295 34'232
GR, Chur 4375 46'767
JU, Delémont 6305 48'884
LU, Luzern 5409 41'700
NE, Neuenburg 6191 45'072
NW, Stans 5668 38'737
OW, Sarnen 5622 35'868
SG, St. Gallen 5237 44'302
SH, Schaffhausen 3933 31'422
SO, Solothurn 5132 39'114
SZ, Schwyz 2438 43'358
TG, Frauenfeld 6887 42'192
TI, Bellinzona 4475 37'288
UR, Altdorf 4356 29'537
VD, Lausanne 7473 63'490
VS, Sitten 4775 46'291
ZG, Zug 3517 30'874
ZH, Zürich 4955 56'338


Quelle: Berechnungen und Tabelle: Vermögenspartner AG; Steuerdaten: Taxware