Ja, es gibt Vorschriften und Einschränkungen. Zunächst brauchen Sie Eigenkapital, das nicht aus der Pensionskasse stammt. Dieses muss mindestens zehn Prozent des Kaufpreises umfassen. In Frage kommt Geld, das Sie selber gespart haben, etwa vom Sparkonto oder aus der gebundenen Vorsorge der Säule 3a. Falls Sie zu wenig Erspartes haben, könnten Sie allenfalls Geld von den Eltern beschaffen, entweder durch Erbvorbezug oder mit einem zinslosen Darlehen.

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Darüber hinaus können Sie das Kapital aus der Pensionskasse vorbeziehen. Bis zum 50. Geburtstag können Sie das gesamte verfügbare Freizügigkeitskapital beziehen. Sind Sie älter, können Sie entweder das im Alter 50 vorhandene Kapital oder die Hälfte des aktuell vorhandenen Freizügigkeitskapitals beziehen – der höhere der beiden Beträge ist erlaubt. Ein Vorbezug für Wohneigentum ist alle fünf Jahre möglich. Er muss mindestens 20'000 Franken betragen. Der Betrag gilt auch für allfällige Rückzahlungen.

Beachten Sie auch, dass eine Rückzahlung in den meisten Fällen empfehlenswert ist, weil durch die tiefere PK-Rente Einkommenslücken im Alter entstehen können. Bei einem späteren Verkauf der Wohnung müssen Sie den Vorbezug zurückzahlen. Beim Vorbezug wird eine einmalige Steuer fällig, die nicht mit dem Pensionskassengeld gezahlt werden kann. Nach einer allfälligen Rückzahlung können Sie diese Steuern aber innert dreier Jahre zurückfordern.

Prüfen Sie Ihren Pensionskassenausweis

Wichtig ist auch, Ihre Vorsorgesituation zu prüfen. Viele Pensionskassen reduzieren die Risikoleistungen im Fall von Tod und Invalidität nach einem Vorbezug. Ob das so ist, sehen Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis oder im Reglement. Dann sollten Sie eine separate Versicherung in Betracht ziehen, was zusätzliche Kosten mit sich bringt. Wenn Sie alleinstehend sind und keine unterhaltspflichtigen Kinder haben, sollten Sie prüfen, ob im Fall Ihres Todes Leistungen aus der Pensionskasse fällig werden oder nicht. Falls niemand Anspruch auf Leistungen hat, müssten die Erben den Vorbezug wieder in die Kasse zurückzahlen. Eine persönliche Beratung bei einem Vorsorgespezialisten ist meist empfehlenswert.