In der Regel ja. Doch die Pensionskassen regeln die Frage des unbezahlten Urlaubs unterschiedlich. Laut Gesetz sind Arbeitnehmer einen Monat nach Beginn der Auszeit nicht mehr für Tod und Invalidität abgesichert. Meist gibt es aber eine arbeitnehmerfreundlichere Lösung. Angaben dazu finden sich im Pensionskassenreglement oder auf den Merkblättern der Kasse.

Entscheidend sind bei einem unbezahlten Urlaub die folgenden Punkte:

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  • Zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter Sparbeiträge? Bleibt der Versicherungsschutz bei Tod/Invalidität bestehen?
  • Bleibt nur der Schutz bei Invalidität und Tod bestehen, während der Sparprozess fürs Alter ruht? Werden dadurch die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Zeit des Urlaubs neu geregelt?
     

Tipps: Planen Sie Ihre Beiträge als Fixkosten mit ein. Schliessen Sie eine eventuelle Versicherungslücke mit einer Privatversicherung. Prüfen Sie auch einen Einkauf in die Pensionskasse.

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Rechtsratgeber
Checkliste «Versicherungsschutz Sabbatical»

Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs» einen Überblick, welche Abmachungen sie mit ihrem Arbeitgeber treffen sollten und woran es zu denken gilt bezüglich Beiträgen an die AHV/IV und die 2. Säule.