Betrifft die Börsenkrise auch meine Pensionskasse?
Die Vorsorgeeinrichtungen legen heute rund 30 Prozent ihres Vermögens in Aktien an. Sinken die Börsenkurse, hinterlässt das auch Spuren in den Bilanzen der Pensionskassen. Wie stark Ihre Pensionskasse betroffen ist, ersehen Sie aus dem Jahresbericht.

Wäre es beim Auf und Ab an den Börsen nicht besser, die Pensionskassen würden ganz auf Aktienanlagen verzichten?
Das wäre keine Lösung. «Risikolos» lässt sich nur der Normalzins von drei Prozent verdienen, wie er aktuell auf Anleihen der Eidgenossenschaft bezahlt wird. Nach Abzug von Verwaltungskosten und Inflation lässt sich damit kaum die Kaufkraft des Kapitals erhalten. Damit die Rechnung aufgeht, müssen die meisten Pensionskassen auf den Vorsorgegeldern ihrer Versicherten eine Rendite von über vier Prozent erzielen.

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Muss ich als Rentner damit rechnen, dass meine Rente gekürzt wird?
Bisher ist das noch nicht vorgekommen. Reicht das Vermögen einer Pensionskasse nicht mehr aus, um 100 Prozent der aktuellen und zukünftigen Renten zu bezahlen, spricht man von einer Unterdeckung. Bei einer Unterdeckung können zwar Sanierungsbeiträge von Rentnerinnen und Rentnern eingefordert werden, aber nur unter sehr restriktiven Bedingungen: So müssen während der letzten zehn Jahre vor Einführung der Massnahme freiwillige Rentenerhöhungen erfolgt sein. Die Anfangsrenten samt den seither erfolgten gesetzlichen Rentenerhöhungen dürfen nicht geschmälert werden.

Werde ich als aktiver Versicherter bei Unterdeckung zur Kasse gebeten?
Die Vorsorgeeinrichtung kann während der Dauer der Unterdeckung vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmern zusätzliche Beiträge erheben. Zudem kann der Zinssatz, zu dem die Pensionskasse die einbezahlten Gelder mindestens verzinsen muss, um 0,5 Prozent gesenkt werden. Für jenen Teil der einbezahlten Gelder, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, ist sogar eine Nullverzinsung möglich.

Sinkt dadurch auch die zukünftige Rente?
Tendenziell ja. Wie hoch die Rente sein wird, hängt bei Pensionskassen mit Beitragsprimat davon ab, wie viel Geld dem persönlichen Sparkonto gutgeschrieben wurde, wie viel dank der Verzinsung dazugekommen ist und mit welchem Faktor diese Gesamtsumme zu einer Rente umgewandelt wird. Wenn nun die Verzinsung der einbezahlten Gelder sinkt, wächst das Sparguthaben langsamer an; also ist zum Zeitpunkt der Pensionierung weniger Geld vorhanden, das als Rente ausbezahlt werden kann.

Anders liegt der Fall bei Pensionskassen mit dem Leistungsprimat-System. Dort wird die Rente als bestimmter Prozentsatz des versicherten Lohns definiert, unabhängig von der Höhe der einbezahlten Gelder.

Können Pensionskassen auch pleite gehen? Und verliere ich dann meine Rente?
Wird eine Pensionskasse zahlungsunfähig, springt die Stiftung Sicherheitsfonds ein. Allerdings ist der Anspruch limitiert auf das Anderthalbfache des maximal versicherten Lohns. Das sind aktuell 123'120 Franken. Was darüber liegt, ist nicht gedeckt. Alle Vorsorgeeinrichtungen zahlen Solidaritätsbeiträge an den Sicherheitsfonds.

Stimmt es, dass die Erwerbstätigen die Rentner subventionieren?
Das hängt davon ab, welche Erträge eine Pensionskasse auf den Vorsorgegeldern der Rentner längerfristig erwirtschaftet. Damit die versprochenen Renten finanziert werden können, braucht es in der Regel Renditen von 4,5 bis 5 Prozent. Liegt die längerfristige Rendite darunter, geht die Rechnung für die Vorsorgeeinrichtung nicht mehr auf. Und das trifft dann letztlich die Arbeitnehmenden.

Kommt jetzt die Mindestverzinsung von 2 Prozent weiter unter Druck?
Der Bundesrat legt den Mindestzinssatz fest, zu dem die Pensionskassen die einbezahlten Gelder verzinsen müssen. Gegenwärtig liegt dieser (für den gesetzlich vorgeschriebenen Teil der Vorsorgegelder) bei 2 Prozent. Für die Gesamtheit der Vorsorgeeinrichtungen ist dieser Mindestzins aber von relativ geringer finanzieller Bedeutung. Die Mehrheit der Pensionskassen ist heute auf einen Vermögensertrag von über 4 Prozent angewiesen, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Warum schneiden die Pensionskassen bei den Anlageerträgen so unterschiedlich ab?
Die Vorsorgeeinrichtungen sind selber für ihre Anlagestrategie verantwortlich – es gibt nur Richtwerte, wie sie ihr Vermögen in Obligationen, Aktien etc. anlegen dürfen. Das führt zu grossen Renditeunterschieden.

Kann ich als Versicherter überhaupt Einfluss auf die Anlagetätigkeit meiner Pensionskasse nehmen?
Nur bedingt, denn die Risikostruktur der Versicherten und die Organisationsform bestimmen weitgehend, wie die Vorsorgegelder angelegt werden. In der Regel übernehmen Anlageexperten diese Aufgabe. Die Organe der Vorsorgeeinrichtung tragen aber die Verantwortung. Als Versicherter können Sie Auskunft verlangen und Anträge über den Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat eingeben.