Prasser bestrafen bringt nichts
Rentner, die zu viel Vermögen verbrauchen, sollen weniger Ergänzungsleistungen bekommen. Das klingt vernünftig, spart aber kaum Geld.
Veröffentlicht am 19. Dezember 2017 - 16:56 Uhr,
aktualisiert am 22. Dezember 2017 - 16:49 Uhr
Wenn AHV oder IV nicht reichen zum Leben, gibt es Ergänzungsleistungen (EL) vom Staat. Doch: Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der EL-Bezüger mehr als verdoppelt. 320'000 Personen erhielten letztes Jahr insgesamt 4,9 Milliarden Franken.
Falls der Bund nichts unternimmt, werden die Ausgaben bis 2030 auf sieben Milliarden Franken wachsen. Das will der Bundesrat mit einer Reform der EL verhindern. Geplant ist unter anderem: Wer mehr als einen Zehntel seines Vermögens innerhalb eines Jahres ausgibt, dem sollen die EL gekürzt werden. Die Sozialkommissionen von National- und Ständerat haben im Herbst auch diesen umstrittenen Teil des Reformpakets durchgewinkt.
Selbst wenn man vor Jahren einmal über die Stränge gehauen hat, soll es weniger Geld geben. Etwa wenn man mit 50 ein teures Auto gekauft oder sich ein kostspieliges Hobby geleistet hat. Solchen Luxus muss man sich künftig als sogenannten Vermögensverzicht anrechnen lassen, so der Plan.
Nur wenige glauben, dass das die EL spürbar entlastet. Das zeigen die Antworten, die auf die Vernehmlassung zur EL-Reform eingegangen sind. Mehrere Kantone und Verbände befürchten, es komme bloss zu einer Kostenverschiebung in die Sozialhilfe.
Die Antworten der Parteien fielen absehbar aus. Die FDP verlangt, dass zu viel Vermögensverbrauch schärfer bestraft werden soll. Der Gewerbeverband will in solchen Fällen die EL auf das «absolute Minimum» kürzen. SP und Behindertenorganisationen lehnen die Kürzungsvorschläge dagegen ab. Eine «Lebensführungskontrolle» sei unwürdig, sie kultiviere den Generalverdacht vom EL-Missbrauch und führe bloss zu mehr Bürokratie.
Dennoch dürften die Sozialdemokraten die Kröte schlucken. «Allenfalls braucht es tatsächlich als Kompromiss eine Einigung bei diesem Passus, damit wir überhaupt eine Vorlage verabschieden können», sagt Yvonne Frei, SP-Nationalrätin und Mitglied der Sozialkommission. Es geht also nicht um Einsparungen, sondern um Politik.
Nicht einmal das Bundesamt für Sozialversicherungen, zuständig für die EL, glaubt an einen Spareffekt. Es gebe «keine direkte Reduktion der EL-Ausgaben», sagt Vizedirektorin Colette Nova. Versicherte sollen durch die Regelung «angehalten werden, verantwortungsvoll mit ihrem Vermögen umzugehen».
Daher sieht der Gesetzesentwurf auch keine Fristen vor. Man wolle keine falschen Anreize setzen, so Nova. Eine fixe Frist würde Betroffene womöglich dazu veranlassen, vor dem fraglichen Termin noch rasch ein paar Schenkungen zu tätigen oder Immobilien zu überschreiben.
Allerdings: Näher geprüft werde wohl nur, wenn ein grösseres Vermögen in kurzer Zeit verbraucht wird – Erbschaft, Kapitalbezug oder Lottogewinn. Aber hier schaue man schon heute genau hin, sagt Nova. Nach geltendem Recht sei das ein Vermögensverzicht, die EL würden gekürzt.
Selbst wenn man vor Jahren einmal über die Stränge gehauen hat, soll es weniger Geld geben. Etwa wenn man mit 50 ein teures Auto gekauft oder sich ein kostspieliges Hobby geleistet hat. Solchen Luxus muss man sich künftig als sogenannten Vermögensverzicht anrechnen lassen – das sieht der bundesrätliche Reformplan vor.
Doch die EL haben ganz andere Probleme. Vier Faktoren führen zu den stetigen Mehrausgaben:
- Der erste Faktor: Gut 40 Prozent der Ausgaben gehen auf Mehrkosten in Altersheimen zurück. Jeder zweite Heimbewohner bezieht heute EL. Das ist politisch so vorgespurt – durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Sie führte zu einer Verlagerung der Kosten in die EL. Dazu: Wer 2016 als Heimbewohner EL bezog, erhielt im Schnitt 3300 Franken pro Monat; wer zu Hause wohnte, nur 1100 Franken.
- Der zweite Faktor: 46 Prozent der IV-Bezüger erhalten EL. Bei der Altersgruppe der 20- bis 30-Jährigen sogar zwischen 60 und 75 Prozent. Denn jüngere Invalide sind oft nur kurz erwerbstätig, erhalten also nur geringe Renten und wohnen häufiger im Heim. Hinzu kommen teils massive Fehlanreize: Wer IV und EL bezieht, steht finanziell oft besser da, als wenn er arbeitet. Immerhin das will die EL-Reform angehen.
- Der dritte Faktor: die Gesundheitskosten. 16 Prozent der EL-Bezüger erhalten diese nur, um die Krankenkasse zahlen zu können. Das kostete 2016 die EL 1,7 Milliarden Franken.
- Der vierte Faktor: die gestiegene Lebenserwartung. Die EL-Quote der AHV-Rentner bleibt fast stabil bei rund 12,5 Prozent. Doch die absolute Zahl der Rentner, die EL erhielten, nahm seit 2008 um über einen Drittel zu, heute sind es rund 200'000.
Der Bundesrat listet im Reformplan auf, wann jemand mehr als zehn Prozent des Vermögens pro Jahr verbrauchen kann, ohne dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden sollen. Als Gründe sollen unter anderem gelten:
- die Existenzsicherung, sofern das Einkommen nicht reicht, um den Lebensbedarf zu finanzieren;
- unfreiwillige Vermögensverluste, die nicht auf ein absichtliches oder unvorsichtiges Verhalten zurückzuführen sind;
- Ausgaben zum Werterhalt der eigenen Immobilie;
- Ausgaben für medizinisch notwendige Zahnarztbehandlungen;
- Pflegekosten sowie Ausgaben für Krankheits- und Behinderungskosten, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, der Invalidenversicherung oder den Ergänzungsleistungen übernommen werden.
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