Zu Unrecht betrieben
Trotz ungültigem Vertrag schickte die Firma Kos House AG einer Kundin eine Betreibung ins Haus. Der Beobachter half.
Die Geschichte begann harmlos: Hajrija Zuckschwert sah im serbischen Fernsehsender Pink Plus einen Werbespot für Haushaltartikel. Sie rief die angegebene Nummer an und bekam Besuch von zwei Vertreterinnen der Firma Kos House AG in Bioggio TI. Dass die beiden Vertreterinnen ihre Muttersprache sprachen, stärkte Hajrija Zuckschwerts Vertrauen. Sie liess sich zu einem Kaufvertrag über fast 4000 Franken für Bett- und Frottéwäsche überreden. 500 Franken zahlte sie an, den Rest sollte sie in monatlichen Raten von 200 Franken überweisen.
Als die Ware geliefert wurde, realisierte Hajrija Zuckschwert, dass sie dieses Geld gar nicht aufbringen konnte. Sie annullierte den Vertrag – mit Unterstützung des Beobachters. Der stellte nämlich fest, dass der unterschriebene Abzahlungsvertrag ungültig war, weil die Firma Kos gegen verschiedene gesetzliche Vorschriften verstiess.
Doch für dieses Argument hatte die Firma kein Gehör – im Gegenteil: Sie drohte mit einem Rechtsanwalt und schickte Hajrija Zuckschwert sogar eine Betreibung. Wieder holte Zuckschwert Rat beim Beobachter; die leidige Geschichte belastete sie auch gesundheitlich schwer. Wochenlang wurde sie von Kos vertröstet. Nach zwei weiteren Monaten bequemte sich die Firma endlich, die Waren zurückzuholen und die missbräuchliche Betreibung zurückzuziehen. Die 500 Franken Anzahlung jedoch behielt sie trotz Rückzahlungsversprechen in ihrer Kasse. «Sollen sie damit glücklich werden», findet Hajrija Zuckschwert. «Ich bin so froh, dass ich diese Sorge los bin.»