Was bringen Verlustscheine? Und was nicht?
Kann ein gepfändeter Schuldner nicht bezahlen, bekommt der Gläubiger einen Verlustschein. Doch bis wann kann er damit den Schuldner wieder betreiben?
Veröffentlicht am 4. Februar 2008 - 13:49 Uhr
Nach einem Privatkonkurs bekommen Gläubiger für ihre ungedeckten Forderungen einen Verlustschein. Damit können sie ihren Schuldner jederzeit wieder betreiben. Der Schuldner kann die Betreibung mit dem Rechtsvorschlag stoppen und einwenden, er sei weder zu neuem Vermögen noch zu vermögensbildendem Einkommen gekommen. Dann prüft der Richter von Amts wegen, ob die Behauptung des Schuldners stimmt.
Früher waren Verlustscheine unverjährbar. Seit der Revision (1997) des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) gilt eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Verlustscheine, die vor der Gesetzesrevision ausgestellt wurden, verjähren 20 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Bestimmung, also am 1. Januar 2017.
1 Kommentar
An alle: Nach erneuter Betreibung erhebe ich Rechtsvorschlag. Meine Frage. Als Rentner habe ich EL und ein Auto, welches geschätzt 5000 Franken wert hat. Was denken, wissen Sie, wird mir der Richter das Auto wegnehmen und verwerten?
Vielen Dank für eine Antwort.
Freundlicher Gruss von vivawewa