Wenn der Schuldner die vereinbarten Zinsen oder Raten nicht zahlt, können Sie nach den allgemeinen Verzugsregeln gemäss OR 107 vorgehen. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist. Zahlt er auch während dieser Zeit nicht, können Sie vom Darlehensvertrag zurücktreten und den noch ausstehenden Betrag mit Zins sofort zurückverlangen.

Einfacher ist es, wenn Sie im Darlehensvertrag eine Kündigungsklausel im Falle verspäteter Zahlungen vereinbaren. So können Sie bei einem Rückstand das Darlehen sofort kündigen und zusammen mit den ausstehenden Zinsen einfordern. Falls Sie keine Kündigungsfrist abmachen, beträgt sie gemäss Gesetz sechs Wochen.

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Erkundigen Sie sich vor dem Vertragsabschluss beim Betreibungsamt am Wohnort des Bekannten, ob laufende oder abgeschlossene Betreibungen im Betreibungsregister eingetragen sind. Schliessen Sie immer einen schriftlichen Darlehensvertrag ab. Das ist wichtig, falls Sie zum Mittel der Betreibung greifen müssen.