Franken und Rappen zählen – das gehört zu seinem Beruf. Doch nach Dienstschluss fängt für Kondukteur Urs Etter (Name geändert) die Rechnerei erst richtig an. Mit der privaten Kasse nahm es der 55-Jährige früher nie so genau. Ein schneller Wagen, schöne Möbel und dies und das mussten her. Das konnte er sich mit Kredit- und Leasingverträgen jahrelang leisten. Jetzt hat Etter 80'000 Franken Schulden.

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Laut der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) haben sich bis Ende 2001 in der Schweiz rund 5,5 Milliarden Franken Konsumkredite und Verbindlichkeiten von knapp sieben Milliarden Franken aus Leasingverträgen angehäuft. Und immer mehr Schweizerinnen und Schweizer kaufen auf Pump und lassen die Steuerrechnung links liegen.

Viele Kreditnehmer unterschätzen die enorme Belastung durch die anfallenden Raten und Zinsen und geraten in die Schuldenfalle. Bis zu fünfzehn Prozent der Haushalte sind überschuldet, schätzt der Dachverband Schuldenberatung. Allein im Kanton Zürich wurden laut Schätzungen des Betreibungsinspektorats im vergangenen Jahr rund 360'000 Betreibungen eingeleitet – so viel wie noch nie.

Der Schuldenboom ist für private Sanierer ein Riesengeschäft. In der Regel beträgt ihr Honorar zwischen acht und fünfzehn Prozent der Schuldensumme. Dafür leiten sie die monatlich vom Schuldner einbezahlten Raten an die Gläubiger weiter. «Einige Sanierer kassieren zuerst das Honorar und warten ein bis zwei Ratenzahlungen ab, bevor sie die Gläubiger kontaktieren», sagt Gerda Haber von der Zürcher Fachstelle für Schuldenfragen. Schaltet sich in der Zwischenzeit das Betreibungsamt ein, müssen die Sanierer das Mandat niederlegen – wofür viele dennoch das ganze Honorar verlangen.

Auch wenn ein Kunde frühzeitig aus dem Vertrag aussteigen will, muss er mit hohen Honorarkosten rechnen. In den Verträgen sucht man allerdings vergeblich nach einem klaren Hinweis darauf, dass ein Ausstieg mit Kosten verbunden ist.

Urs Etter hatte Pech. Weil er ungenaue Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht hatte, legte der Schuldensanierer nach nur zwei Monaten das Mandat nieder und stellte 5183 Franken in Rechnung – ohne geholfen zu haben. Etter blieb nur noch der Weg zur staatlichen Schuldenfachstelle, wohin er am besten gleich von Beginn weg gegangen wäre. «Für die Sanierung eines Schuldenfrankens kassiert der private Sanierer bis zu 50 Rappen, während man bei einer staatlichen Fachstelle höchstens acht Rappen Honorar bezahlt», sagt Mario Roncoroni, Präsident des Dachverbands Schuldenberatung. Anders als bei den privaten Anbietern müssen sich Klienten bei den staatlichen Stellen allerdings unangenehme Fragen zu ihrem Konsumverhalten und zum sozialen Umfeld gefallen lassen.

Das Gesetz kommt zu spät
Heute lebt Etter mit dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum von 2500 Franken. Mit dem Rest des Lohns werden die Schulden abgestottert. Für ihn kommt das neue Konsumkreditgesetz ein paar Jahre zu spät: Erst seit Anfang Januar 2003 müssen Kreditanbieter in der Werbung darauf hinweisen, dass die Kreditvergabe verboten ist, wenn sie zur Überschuldung des Konsumenten führt.