Die Sozialhilfe spart ohne Plan
In ihrem Sparfieber hindern die Sozialämter ihre Klienten daran, sich aus der Armut zu befreien. Und geben so langfristig mehr aus. Das erlebt die Stiftung SOS Beobachter jeden Tag.
Veröffentlicht am 10. November 2017 - 11:45 Uhr,
aktualisiert am 11. November 2017 - 11:18 Uhr
In der schicken Pizzeria in der Zürcher Agglo kostet das San Pellegrino CHF 5.90. Zu viel für Martin Dubach*. Das Lokal war früher die Chnele der örtlichen SP, für die er damals politisierte. Damals, als er noch den Schein wahren konnte – bevor der Alkohol ihn abstürzen liess und er Sozialhilfeempfänger wurde.
Jetzt sitzt er am Tisch hinten in der Ecke und erzählt. Wortreich, lautstark, witzig. Dazu hätte er gern ein Mineral. Auch sonst verlangt er nicht viel: «Ich möchte einfach wieder am Leben teilnehmen können.»
Der Schlüssel dazu wäre ein Laptop. Dubach braucht ihn für die Stellensuche. Und um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, benötigt er den Fahrausweis. Er war ihm 2009 abgenommen worden, nachdem er alkoholisiert einen Selbstunfall produziert hatte. Beides kostet nicht zu knapp. Auch die Haaranalyse ist teuer, die er für den Nachweis braucht, dass er trocken ist. «Ich habe denen gesagt: Wenn ihr mir das bezahlt, seid ihr mich los. Und ich euch!»
«Denen», das sind die Sozialbeamten, die ihn betreuen. Doch die Kosten für Computer und Haaranalyse wollten sie nicht übernehmen – «nicht überlebenswichtig», zitiert der 43-Jährige mit beissendem Unterton.
Der gelernte Maschinenmechaniker will zurück in sein altes Leben. Als Partyveranstalter hatte er gutes Geld verdient, ehe ihn die Alkoholsucht Schritt für Schritt aus der Bahn warf: Kündigung, Schulden, sozialer Rückzug. Heute ist er gesundheitlich stabil. Beim Einsatz als Allrounder in einem Tenniscenter fasst er nun wieder Fuss. Dubach ist am Start – aber: «Das Amt lässt mich nicht losrennen.»
Die öffentliche Sozialhilfe trägt im Wesentlichen die Kosten für Lebensunterhalt, Wohnen und die medizinische Grundversorgung. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt einer Einzelperson beträgt 986 Franken im Monat. Den Betrag definiert hat die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Der Fachverband gibt schweizweit Empfehlungen für den Bezug von Fürsorgegeldern. Seine Richtlinien lassen den lokalen Behörden aber Spielraum – vor allem bei Leistungen ausserhalb der vorgestanzten Norm. Hier können die Sozialämter zahlen, müssen aber nicht.
Zahlen wollen sie immer seltener. «Im Zweifel entscheiden sie gegen den Gesuchsteller», sagt Corinne Strebel, Expertin für Sozialhilferecht im Beobachter-Beratungszentrum. Der kurzfristige Spareffekt stehe nachhaltigeren und – unter dem Strich – kostengünstigeren Lösungen zunehmend im Weg. Wie bei Martin Dubach: Die kleine Investition in den Fahrausweis würde seine Chancen auf einen Job massiv verbessern.
Eine breit angelegte Studie des Armutsexperten Carlo Knöpfel kam vor Jahresfrist zum Schluss: «Die Sozialdienste werden in vorauseilendem Gehorsam restriktiver, wenn es um situationsbedingte Leistungen geht.» Das sind deutliche Worte für die vorherrschende Haltung. Das Signal steht auf Sparen, es wird geknausert.
Das hat viel mit der sozialpolitischen Grosswetterlage zu tun. Weil die Kosten stetig steigen, ist die Sozialhilfe eine bevorzugte Zielscheibe von bürgerlichen Sparpolitikern. Am weitesten will nun der Kanton Bern gehen. Der Regierungsrat beantragt, den Grundbedarf um generell zehn Prozent zu senken. Eine Untersuchung der Berner Fachhochschule hat vergeblich gewarnt, dass die Folge mehr Familien- und Kinderarmut wäre.
Wenn die Berner Abbaupläne durchkommen, hat das Signalwirkung für das ganze Land. Das wäre die brachiale Variante, wie man Armutsbetroffene noch stärker an die kurze Leine nehmen kann. Die andere Sparmethode ist subtiler, sie findet täglich auf Sozialämtern statt. Man zwackt hier etwas ab, dreht da an der Schraube, kürzt dort ein bisschen (siehe: «Das sind die Spartricks der Behörden»). Und jeder Kanton macht es ein wenig anders.
In seiner Studie ist Sozialexperte Carlo Knöpfel auch der Frage nachgegangen, was passiert, wenn der Staat bei den Bedürftigen den Rotstift ansetzt. Ergebnis: «Wo die Sozialdienste ihren Auftrag nicht wahrnehmen, suchen die Betroffenen die Hilfswerke auf.» Man lagert aus, man privatisiert die Armut.
Das bekommt auch die Stiftung SOS Beobachter zu spüren. Sie soll ermöglichen, was das Sozialamt immer öfter verweigert. So erhielt Martin Dubach von der Stiftung einen Beitrag an den Laptop und die Fahrprüfung. Für Walter Noser, Geschäftsführer von SOS Beobachter, ist das ein Klassiker: «Wir sehen darin eine Chance, Armut wirksam zu bekämpfen. Wenn die Ämter Armut nur verwalten, ist niemandem geholfen.»
Noser verhehlt das Dilemma nicht, in dem Hilfswerke wie SOS Beobachter stecken. «Wir können und wollen mit unseren Spendengeldern keine öffentlichen Aufgaben übernehmen.» Man müsse von Fall zu Fall sorgfältig abwägen, ob und wie die Stiftung in die Lücke springe.
Im Fall der 59-jährigen Melissa Carvalho* hat SOS Beobachter geholfen. Sie wäre sonst noch tiefer in die Abwärtsspirale geraten. Die Frau aus der Region Luzern hatte 2015 ihre Stelle im Verkauf verloren und ist seit dem Frühling ausgesteuert. Sie konnte 915 Franken ungedeckte Kosten nicht aufbringen, die sie nach einer Rückenoperation übernehmen sollte. Die Krankenkasse drohte mit Betreibung – damit wäre sie auf die Liste für säumige Zahler geraten. Das hätte die Jobsuche weiter erschwert.
Arbeiten, für sich selber sorgen, das will Melissa Carvalho unbedingt. «Ich warte nicht, dass jemand kommt und mich rettet», sagt sie. «Es hat etwas Erniedrigendes, wenn man um Hilfe betteln muss.» SOS Beobachter hilft Carvalho nun, einen Ausweg aus ihrer Situation zu finden.
Dass dafür Spendengelder nötig sind, liegt am Formalismus der Behörden. Carvalho erhält seit April 2017 Sozialhilfe, die Rechnung der Krankenkasse kam im März. Die Lücke von elf Tagen hat der Sozialdienst ausgenützt: «Die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe ist immer gegenwartsbezogen», teilte die Amtsleiterin mit und verweigerte die Kostenübernahme. Das ist gesetzeskonform, aber wenig durchdacht. Es hält Carvalho erst recht im Fürsorgesystem – was dem Amt Mehrkosten verursacht.
Auch ihr Sohn Ricardo Carvalho* schafft es nicht, auf eigene Beine zu kommen. Die Parallelen zum Fall seiner Mutter, bei der er lebt, sind frappant: Der 38-Jährige konnte ungedeckte Kosten nach einer Operation nicht tragen, weil die Spitalrechnung ein paar Tage zu früh eintraf. Auch bei ihm sparte die Behörde, auch hier musste SOS Beobachter korrigieren.
Ricardo Carvalho war lange Jahre IT-Projektleiter. Nach der Kündigung fand er den Einstieg nicht mehr, trotz allen Bemühungen. Er bildete sich auf eigene Kosten weiter. Denn das RAV bot keine Kurse an, die ihn weitergebracht hätten. Eine unselige Kettenreaktion: «Weil es von den Instanzen zu wenig Unterstützung gibt, muss man selber Geld in die Hand nehmen. Und irgendwann kann man die Rechnungen nicht mehr zahlen.»
Wer Sozialhilfe beantragt, hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Beobachter-Mitglieder erhalten darüber Auskunft, ob Sozialhilfe später zurückerstattet werden muss. Musterbriefe liefern zudem Unterstützung, wenn Beschwerde gegen einen Entscheid eingelegt wird.
Rechtsanwalt Pierre Heusser verfolgt die Entwicklung mit Sorge. «Die Sozialhilfe ist zum Spielball der Politik geworden», sagt der Mitbegründer und Vertrauensanwalt der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS). Ursprünglich habe man sich bei der Bemessung des Grundbedarfs an wissenschaftlichen Statistiken zu den Lebenshaltungskosten orientiert. «Heute wird die Höhe der Beiträge rein politisch festgelegt.»
Heusser sagt auch: «Solche Richtlinien, die im luftleeren Raum definiert werden, sind verfassungswidrig.» Man könne sachlich nicht begründen, dass 25-Jährige einen Fünftel weniger Sozialhilfe erhalten als 26-Jährige. Oder Berner vielleicht schon bald zehn Prozent weniger als Jurassier. «Diese Unterschiede lassen sich mit den tatsächlichen Lebenskosten nicht rechtfertigen. Sie sind willkürlich.» In Deutschland, da ist sich Heusser sicher, würden solch grundlose Abweichungen als verfassungswidrig taxiert. Darauf deutet ein wegweisendes Urteil.
Pierre Heusser ist einer der wenigen Anwälte, die sich dafür einsetzen, dass die Grundrechte von Sozialhilfebezügern gewahrt werden. Denn sie sind eine unattraktive Klientel. Honorare sind von ihnen nicht zu erwarten, und unentgeltliche Rechtspflege wird für verwaltungsinterne Einsprachen fast nie gewährt. Hinzu kommt, dass die Betroffenen wenig Interesse an langwierigen juristischen Auseinandersetzungen haben. Sie brauchen die Unterstützung sofort.
Den meisten der 265'000 Sozialhilfeempfänger in der Schweiz ist der Zugang zum Recht faktisch verbaut. Auch in dieser Beziehung sind sie in der Hackordnung ganz unten.
Zudem ist es ein Tabu, auf Fürsorge angewiesen zu sein. Kaum jemand will öffentlich dazu stehen. Auch nicht die Betroffenen in diesem Artikel. Sie treten anonymisiert auf, auch zu ihrem Schutz. «Ich würde so gern über die Ungerechtigkeiten berichten und mich dagegen wehren, aber ich spüre totale Angst», sagt eine Frau.
Dabei wären die Chancen intakt, recht zu bekommen. Von den 1100 bis 1300 Fällen, mit denen sich die juristische Fachstelle UFS jährlich befasst, löst sie zwischen 90 und 95 Prozent, indem sie vermittelt. Der Rest geht vor Gericht. Dort gewinnen in vier von fünf Fällen die Sozialhilfebezüger.
Auch bei SOS Beobachter besteht die Hilfe immer öfter darin, den Gesuchstellern ihre Rechte aufzuzeigen – und den Sozialämtern indirekt Beine zu machen. Bei Sabine Kerner* bewirkte die Beratung, dass die Behörde am Ende dann doch zahlte. Bis dahin war es ein weiter Weg. «Warum muss alles immer so mühsam sein?», fragt die 48-Jährige aus dem Kanton Solothurn.
Vor neun Jahren hatte sie auf dem zweiten Bildungsweg ihr Germanistikstudium abgeschlossen. Dann wurde sie schwanger, und der Vater des Buben machte sich davon. Plötzlich war sie auf sich allein gestellt. Ein halbes Jahr nach der Geburt waren die Ersparnisse weg. So begann Kerners Karriere bei Sozialämtern verschiedener Kantone.
Immer wieder arbeitete sie Teilzeit. Sie nahm jeden Job an, konnte sich aber finanziell nie mehr aufrappeln. Letztes Jahr gab es Hoffnung, als sie eine Stelle bei der Spitex in Aussicht hatte. Doch das Sozialamt strich ihr das Auto, das sie kurz zuvor geerbt hatte und für den Job gebraucht hätte. Und verbot ihr auch noch, einen Buchhaltungskurs aus den Mitteln des Grundbedarfs zu bezahlen. «Ich wusste nicht mehr weiter.»
Dann fand Kerner an der Hochschule St. Gallen (HSG) eine Weiterbildung für Wiedereinsteigerinnen. Er kostet 24'000 Franken, die HSG erliess ihr 8000 Franken. Den Rest muss Sabine Kerner in den kommenden Jahren abstottern. Von der Sozialhilfe wollte sie nur die Kosten für die Betreuung ihres Buben, die Fahrten zum Kurs und allfällige Übernachtungen ersetzt. Die Antwort: nein. Als sie im Sommer eine Praktikumsstelle in Zürich fand, stellte sie ein zweites Gesuch. Die Antwort: wieder nein. «Ich war dabei, die Praktikumsstelle aufzugeben und die Ausbildung abzubrechen. Mein Konto war bereits im Minus, da ich alle Kosten selber übernommen hatte.»
Ihre Sozialhelferin riet ihr: «Fragen Sie doch die Stiftung SOS Beobachter!» Das tat Sabine Kerner. Statt Geld erhielt sie Argumente für den Rekurs. Und so schrieb sie den Sozialbehörden einen langen Brief. Nun ging es plötzlich voran. Die Gemeinde zahlt, und Kerner kann die Ausbildung abschliessen. Danach braucht sie nur noch einen Job – «nur» noch.
Entscheide von Fürsorgeämtern halten einer juristischen Intervention oft nicht stand. Das liegt aber nicht nur am Sparfieber. «Das Sozialhilferecht ist eine komplexe Materie, damit sind viele fachlich überfordert», sagt Beobachter-Expertin Corinne Strebel. «Gerade Laiengremien in ländlichen Regionen.» Das äussere sich nur schon darin, dass Beschlüsse oft nur informell mitgeteilt werden, also ohne rechtsgültige Verfügung. Die Folge: Bezüger wissen nicht, dass sie den Entscheid anfechten können.
Und selbst wenn: Die Abhängigkeit bleibt. Niemand beisst leichtfertig die Hand, die ihn füttert. Auch deshalb haben die Sozialbehörden selbst bei wackligen Erlassen im Normalfall leichtes Spiel.
Erfahrungen aus dem Alltag des Beobachter-Beratungszentrums illustrieren, mit welchen Mitteln die Sozialhilfe Rappen spaltet.
Nicht so bei Heidi Mahler*. «Die meisten haben nicht mehr die Kraft, sich zu wehren», sagt die 61-Jährige. Sie schon, auch wenn sie sich zwischendurch wie bei einem Spiessrutenlauf fühlte. Mahler hatte Zahnweh, starkes sogar. Irgendwann ging sie zum Zahnarzt. Das weitere Prozedere kannte sie: Der Zahnarzt reicht den Kostenvoranschlag beim Amt ein, Mahler muss warten und hoffen.
Doch die Sozialen Dienste St. Gallen entschieden, dass sie 30 Prozent der Behandlungskosten selber übernehmen müsse. Dass sie wegen der Schmerzen an den Backenzähnen unten links kaum mehr richtig essen konnte, liess das Amt nicht gelten. Der Kauvorgang sei weiterhin gewährleistet, sie habe ja noch die Backenzähne rechts. «Es fühlte sich an wie eine Erpressung», sagt die Frau.
Sie hat das schon einmal durchgemacht. Damals ging es um eine Rechnung von 1000 Franken. «Ich wollte kein Gstürm, deshalb unterschrieb ich widerwillig.» Doch diesmal belief sich der Kostenvoranschlag auf 1954 Franken. «Zu viel für mich», sagt Mahler. Sie verweigerte ihr Einverständnis. Auch weil sie wütend war: Kronenversorgungen seien eine Luxusbehandlung, hatte das Amt argumentiert.
Da erinnerte sich eine Kollegin an einen Beobachter-Artikel über den St. Galler Rechtsanwalt David Zünd, der mit viel Erfolg gegen Entscheide von Sozialbehörden kämpft. Zugleich wandte sich Mahler an SOS Beobachter, wo sie eine Kostengutsprache für die Anwaltskosten erhielt. Zünd intervenierte bei der nächsten Instanz. Mit Erfolg: Die Sozialhilfe muss die Behandlung bezahlen und Mahler «ausseramtlich mit 520 Franken zuzüglich Mehrwertsteuer» entschädigen.
Mahlers Fazit: «Ohne Anwalt hätte man mich nicht ernst genommen.» Und ohne die Unterstützung von SOS Beobachter hätte sie sich keinen Anwalt leisten können. «Ich bin doch ein ganz normaler Mensch. Ich habe bloss kein Geld», sagt Heidi Mahler.
Bei vielen Sozialhilfebezügern habe sich Resignation breitgemacht, stellt Armutsexperte Carlo Knöpfel fest. «Selbst wenn sie überzeugt sind, dass ihre Ansprüche gerechtfertigt sind, wenden sie sich nicht mehr ans Amt.» Viele hätten die Erfahrung gemacht, dass das ohnehin nichts bringt. Das grössere Problem sei aber nach wie vor, dass viele ihre Rechte nicht kennen. Und sie nicht wissen, an wen sie sich bei einem Konflikt wenden können. Hilfswerke wie Caritas oder SOS Beobachter springen hier zwar in die Lücke. Aber wegen ihrer knappen Ressourcen sind ihrer Beratungstätigkeit Grenzen gesetzt.
Aufklärung und Unterstützung in Rechtsfragen müsse als staatliche Aufgabe verstanden werden, fordert daher Knöpfel. Das könnten etwa Ombudsstellen übernehmen. Der Vorwurf, solche Angebote trieben die Sozialhilfekosten hoch, sei unbegründet. Ein grosser Teil der Arbeit bestehe darin, Entscheidungen der Sozialbehörde zu erklären und zu vermitteln. «Wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat schliesslich nicht automatisch recht.» Mit Beratung liessen sich Konflikte und unnötige Verfahren vermeiden. Und das spare letztlich Kosten.
Mehr Aufklärung ist für Knöpfel auch aus rechtsstaatlichen Gründen unabdingbar. «Wer Bescheid weiss und sich selber Hilfe organisieren kann, ist heute deutlich bessergestellt», sagt er. Die anderen bleiben auf der Strecke. Damit werde das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt. «Das ist nie gut in einem Rechtssystem.»
Das grösste Problem sieht Knöpfel derzeit aber bei der Politik. «Sie hat sich so stark in die Sozialhilfe eingemischt, dass die Leute auf den Ämtern nicht mehr so arbeiten können, wie sie das früher getan haben: ohne zu grossen Zeitdruck, den Ermessensspielraum auslotend und korrekt.»
Die Gesamtausgaben für die öffentliche Sozialhilfe – ohne Asylbereich – betrugen letztes Jahr 2,6 Milliarden Franken. Das sind 86 Rappen pro Tag für jeden Einwohner. So wenig braucht es, damit das unterste Auffangnetz im Sozialsystem gespannt bleibt.
Martin Dubach hätte in der schicken Pizzeria sechsmal so viel aufwerfen müssen, um sich ein Mineralwasser zu leisten.
*Namen geändert
SOS Beobachter übernimmt keine Kosten, die von der öffentlichen Hand getragen werden müssen – das ist ein zentrales Prinzip bei der Unterstützungstätigkeit unserer Stiftung. Dass nun in den Gemeinden vermehrt bei der Sozialhilfe gespart wird, stellt für uns eine Herausforderung dar. Denn gleichzeitig sind wir natürlich unserem Stiftungszweck verpflichtet: Menschen in Not zu helfen, wenn es sonst niemand tut.
Wie wir in diesem Spannungsfeld agieren, sehen Sie im nebenstehenden Artikel. Manchmal genügt es, den Hilfesuchenden ihre Rechte aufzuzeigen, damit sie beim Sozialamt auf das pochen können, was ihnen zusteht. In anderen Fällen helfen wir mit konkreten Geld- oder Sachleistungen. Damit wollen wir erreichen, dass Armut nicht bloss verwaltet, sondern aktiv bekämpft wird.
Herzlichen Dank dafür, dass Sie uns mit Ihrer Spende auch künftig dabei helfen, dass sich Menschen in schwierigen Lebenssituationen wieder aufrappeln können.
Mit freundlichen Grüssen
Roland Wahrenberger, Präsident der Stiftung SOS Beobachter
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