Sozialamt erfindet Lohnzahlung
Um ihre Sozialhilfe zu entlasten, missbrauchen Gemeinden im Thurgau systematisch die Arbeitslosenversicherung. Das Steueramt kassiert mit.
Veröffentlicht am 21. Juni 2010 - 15:36 Uhr
Ernst Baumann* ist langzeitarbeitslos und bezieht Sozialhilfe. Das Sozialamt Frauenfeld schickt ihn für ein Jahr in ein Beschäftigungsprogramm des Vereins Fiwo in Bischofszell. Die Sozialfirma stellt aus Schafwolle Isolationsprodukte und Bettwaren her. Ein Arbeitsvertrag regelt die Details: Statt Lohn bezieht Baumann weiterhin rund 2000 Franken Sozialhilfe. Trotzdem legt das Sozialamt nach eigenem Gusto einen Lohn fest – rein fiktiv: 4200 Franken brutto. Das erfundene Salär wird nie ausbezahlt, doch der Arbeitgeber zahlt brav Beiträge für diese Lohnhöhe an die Sozialversicherung ein.
Die Absicht dahinter erklärt Fiwo-Geschäftsführer Pascal Marti: Baumanns Lohn werde künstlich so hoch angesetzt, damit er das Existenzminimum überschreite und Baumann nach dem Arbeitseinsatz bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) an- und von der Sozialhilfe abgemeldet werden könne. Ein Trick auf Kosten der ALV. Denn Baumann kann nach zwölf Monaten wieder Arbeitslosengeld kassieren, wie wenn er tatsächlich 4200 Franken verdient hätte. Die Gemeinde spart seine Sozialhilfeausgaben. Und auch die Fiwo profitiert, kassiert sie doch von der Gemeinde monatlich eine Entschädigung für jeden Langzeitarbeitslosen, den sie wieder für die ALV fit trimmt.
Der Schwindel hätte auf dem Steueramt auffliegen müssen. Denn Baumann klärt die Beamten auf, dass sein Monatslohn auf dem Lohnausweis frei erfunden ist. Doch diese stören sich nicht daran. Im Gegenteil: Man drückt nicht nur beide Augen zu und deckt damit die Mauschelei, sondern verlangt erst noch Steuern für den erfundenen Lohn. Dieser systematische Missbrauch stellt die schlagzeilenträchtigen Einzelfälle von Sozialmissbrauch in den Schatten.
Der Verein Fiwo schreibt dem Beobachter in einer Stellungnahme: Dieses «im Thurgau gängige Modell» habe für den Langzeitarbeitslosen den Vorteil, dass er sich einen Anspruch auf Arbeitslosengelder erarbeite, für den Fall, dass nach dem Beschäftigungsprogramm der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nicht klappe. Im Vordergrund stehe aber immer die Loslösung von allen sozialen Hilfssystemen. Und der Sozialdienst Frauenfeld erklärt: «Die Sozialversicherungen wurden weder betrogen noch missbraucht, da die Sozialabgaben auf den Lohn tatsächlich erfolgten.» Weil die Beiträge gezahlt worden seien, müsse die Arbeitslosenversicherung ihrer Versicherungspflicht nachkommen.
Die Steuerverwaltung des Kantons schliesslich findet nichts Anstössiges dabei, wenn sie auf fiktive Löhne Steuern erhebt. Im Gegenteil: In einem Rundschreiben an die Gemeindesteuerämter verlangt sie gar explizit, dass die Betreiber von Beschäftigungsprogrammen diesen fiktiven Lohn auf dem Lohnausweis aufführen. Und dieser sei «grundsätzlich steuerpflichtig», bestätigt das Amt dem Beobachter.
Ganz anders beurteilt Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, das Thurgauer Modell: Dieser frei erfundene Lohn sei bei der Arbeitslosenversicherung nicht versichert. Man könne nicht mit höheren ALV-Beiträgen einfach einen angeblich besseren Lohn versichern, so Gächter. Und auch das Steueramt dürfe nicht, gestützt auf falsche Angaben, Steuern veranlagen.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zeigt sich «sehr überrascht» über die Praxis im Kanton Thurgau. Konfrontiert mit den Recherchen des Beobachters, will es jetzt eine Untersuchung aufnehmen.
*Name geändert
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