Es war kein guter Entschluss: Für einen Bekannten wollte Mario Varga* mit seinem Auto von Holland nach Zürich fahren – mit Kokain im Wert von 60 000 Franken in den Verschalungen. Für den Kurierdienst sollte er 5000 Franken bekommen. Varga wurde erwischt, hinter der Schweizer Grenze klickten die Handschellen. Der Richter verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis.

Im August 2013 hätte Varga wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden sollen. Weil er verschuldet ist, muss er sich bei der Wohnungssuche an die Regeln des Sozialamts Uster ZH halten. Dort hat er die letzten 30 Jahre verbracht, dort will er auch die nächsten 30 Jahre leben. Doch das Sozialamt schreibt ihm vor, dass die neue Bleibe nicht teurer sein darf als seine letzte vor Haftantritt. Die kostete 630 Franken Miete pro Monat.

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Vargas Suche blieb trotz Unterstützung der Gefängnisbehörden erfolglos. Weil er kein Dach über dem Kopf hatte, blieb er 49 Tage länger in Haft. Gut für das Sozialamt Uster: Es musste Varga in dieser Zeit nicht unterstützen.

«Der Schadensminderung verpflichtet»

Dafür zahlt der Kanton: 196 Franken pro Tag, fast 10'000 Franken in den anderthalb Monaten. Erst nach einem Monat ist das Sozialamt Uster bereit, von seiner harten Haltung abzurücken, und erlaubt Varga, dass die neue Bleibe bis zu 800 Franken kosten darf. Das sind immer noch 300 Franken weniger als für Sozialhilfeempfänger üblich.

Armin Manser, Abteilungsleiter Soziales Uster, sagt dazu nur: «Wir sind der Schadensminderung gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz verpflichtet.» Ausserdem habe Varga ein Wohnungsangebot ausgeschlagen. Varga bestreitet das: Es sei ihm jemand zuvorgekommen. Schliesslich findet er bei einem Bekannten vorübergehend Unterschlupf – in der Nachbargemeinde Schwerzenbach. Prompt stellt sich das Sozialamt Uster auf den Standpunkt, nun sei Schwerzenbach zuständig – was die Nachbargemeinde von sich weist.

Gegen Ende 2013 muss Varga wieder ausziehen – und droht wegen der Streitigkeiten der beiden Gemeinden auf der Strasse zu landen. Schwerzenbach bringt ihn deshalb in einem Hotel unter – was bis zu 100 Franken pro Nacht kostet.

Nach einem halben Jahr schreitet der Kanton ein und entscheidet, dass Uster für Varga zuständig sei. Die Reaktion: Uster schiebt Varga in eine Notunterkunft ins 30 Bahnminuten entfernte Winterthur ab.

«Es gibt leider verschiedene Gemeinden im Kanton Zürich, die dafür bekannt sind, dass sie alles unternehmen, um Sozialhilfebezüger loszuwerden», sagt ein Sozialarbeiter des Kantons, der anonym bleiben möchte. Eine dieser Gemeinden sei Uster. Das Gleiche sagt auch Beobachter-Sozialhilfeexperte Walter Noser: «Im Kanton Zürich funktioniert das Sozialwesen ziemlich gut. Doch für die Stadt Uster haben wir signifikant hohe Fallzahlen.»

So teuer wie eine Attikawohnung

Letztlich findet Varga ein Zimmer in einem Ustermer Gasthof, für 1000 Franken im Monat; und zum Ärger des Sozialamts, wie er sagt. Es will ihn davon überzeugen, in der Notunterkunft in Winterthur zu bleiben – obwohl das dreimal so teuer ist. Erst als Varga auf einem Termin besteht, um die Kostenübernahme endlich zu regeln, ist das Sozialamt Uster bereit, die Kosten für das Gasthofzimmer zu übernehmen.

Wie viel das Treiben der Stadt Uster den Steuerzahler kostete, lässt sich nur abschätzen. Allein die Ausgaben für Gefängnis, Hotel und Notunterkunft summierten sich in drei Monaten auf rund 14 000 Franken. Für diesen Betrag hätte Varga in Uster eine nigelnagelneue Attikawohnung mit 140 Quadratmeter Wohnfläche und zwei Terrassen mieten können.

*Name geändert