«Soll ich das Formular selber ausfüllen oder einen Steuerberater beiziehen?» Diese Frage stellen sich derzeit viele. Erneut flattern die Steuererklärungen ins Haus jetzt heissts wieder: Belege ordnen und Zahlen beigen. Selbst wer bis anhin all die Beträge selber zusammengestellt hat, mag sich schon gefragt haben, ob ein Profi nicht da und dort noch weitere Abzugsmöglichkeiten wüsste.

Für Angestellte in unkomplizierten Einkommens- und Vermögensverhältnissen lohnt sich eine Steuerberatung in der Regel nicht: Beim Ausfüllen der Formulare hilft die Wegleitung zur Steuererklärung, und bei spezifischen Fragen kann das Steueramt der Gemeinde Antwort geben. Hilfreich ist oft auch das Internet. «Fast alle Kantone beantworten auf ihren Homepages häufig gestellte Steuerfragen», sagt Robert Huber, Chef-Steuerkommissär des Kantons Zürich.

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Die Hilfe eines Profis ist jedoch bei all jenen Steuermuffeln angesagt, die schon nervös werden, wenn sie an Zahlen denken, und das Ausfüllen der Steuererklärung bis zum allerletzten Termin hinausschieben. «Dieser Widerwille ist sehr verbreitet, man muss deswegen keine Hemmungen haben», sagt Peter Maurer, Mitinhaber einer Treuhandfirma in Chur. «Wer sich nur mit Ach und Krach hinter das Formular setzt, spart mit einer Steuerberatung Stress und Ärger.»

Ebenfalls sinnvoll ist der Beizug einer Steuerberaterin oder eines Treuhänders, wenn komplexe Vermögens- und Einkommensverhältnisse vorliegen oder «wenn wesentliche Änderungen oder Neuerungen in der Lebensführung eingetreten sind», sagt Markus Neuhaus, Präsident der Fachgruppe Steuern der Treuhand-Kammer. Dazu gehören etwa Heirat, Scheidung, Berufswechsel (verbunden mit wesentlichen Einkommensveränderungen), Stellenverlust, Pensionierung, Erbschaften, Erbvorbezug, Schenkungen, Kapitalabfindungen, Kauf oder Verkauf von Immobilien, Renovationen, Umzug in einen andern Kanton, interkantonale Lebenssituationen (Wohnsitz im Kanton A, Haus im Kanton B) oder internationale Verhältnisse (Einkommen aus dem Ausland, Liegenschaften oder Geschäftsbetriebe im Ausland). «Auch selbstständig Erwerbende sollten ihre Zeit für anderes als den Steuerabschluss einsetzen», empfiehlt Robert Huber.

Wenn Sie eine Steuerberatung in Betracht ziehen, sollten Sie unterscheiden: Wollen Sie lediglich die Steuererklärung optimal ausfüllen lassen? Oder geht es Ihnen um eine umfassende Beratung, deren Ziel eine Steuererleichterung ist?

Ohne Vertrauen läuft nichts

Die zweite Variante macht eine ausführlichere, langfristig angelegte Finanz- oder Vermögensplanung nötig. Doch beachten Sie: Seriöse Berater bieten niemals Hand zu illegalen Tricks, sondern halten sich strikt an die Steuergesetze.

Ganz wichtig ist die Wahl des Steuerexperten. Achten Sie bei der Suche auf Titel wie «diplomiert», «eidg. dipl.» oder «mit Fachausweis». Nur mit diesem Zusatz sind Berufsbezeichnungen wie Steuerexperte oder Treuhänderin geschützt. Zusätzliche Sicherheit bietet die Mitgliedschaft in einem der beiden Branchenverbände: dem Schweizerischen Treuhänder-Verband (STV), der eher kleine und mittlere Treuhandfirmen vertritt, oder der Treuhand-Kammer, der vorab die Grossen der Branche angeschlossen sind.

Zum einen verpflichten sich die Mitglieder dieser Verbände, Standesregeln einzuhalten. Zum andern können sich Kundinnen und Kunden bei den Standeskommissionen der Verbände beschweren, wenn sie das Gefühl haben, der Treuhänder oder Steuerexperte habe unprofessionell gearbeitet. Für empfehlenswerte Adressen kann man sich auch an Gewerkschaften oder Banken wenden.

«Je nach Situation kann auch ein ehemaliger Steuerkommissär dank seiner Berufserfahrung die geeignete Person sein», sagt der Treuhänder Peter Maurer. Sehr nützlich sind Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. Wichtig bleibt aber das eigene Gefühl: Dem Experten muss man vertrauen können.

Auf jeden Fall sollte der gewählte Steuerberater die kantonalen Verhältnisse genau kennen. Für Gewerbetreibende ist es zudem von Vorteil, wenn der Experte Erfahrungen mit Betrieben der jeweiligen Branche hat.

Eine professionelle Treuhänderin stellt Fragen schliesslich muss sie sich ein Bild von der Finanzlage machen können. «Und sie spricht das Honorar von sich aus an, wenn der Kunde nicht danach fragt», sagt Albert Guntli, Direktor der Treuhand-Kammer. Nützlich ist eine schriftliche Offerte, die auch festhält, ob das Vor- und Abschlussgespräch oder ein allfälliges Fristverlängerungsgesuch im Preis inbegriffen sind, wie teuer ein Rekurs oder eine Vertretung bei Meinungsdifferenzen mit dem Steueramt wäre. Beim Honorar nach Aufwand vereinbart man am besten ein Kostendach; selbstverständlich kann man sich auch auf eine Pauschale einigen.

Gemäss den beiden Branchenverbänden bemisst sich das Honorar nach Zeitaufwand und Schwierigkeit des Auftrags. Die Honorarempfehlungen der beiden Verbände bewegen sich zwischen 50 und 420 Franken pro Stunde je nachdem wie anspruchsvoll die Aufgabe ist und ob ein Sachbearbeiter oder die Betriebsinhaberin den Auftrag ausführt. Das Ausfüllen einer einfachen Steuererklärung kostet zwischen 150 und 400 Franken, der Jahresabschluss einer Einzelfirma zwischen 1000 und 5000 Franken.

Es lohnt sich, Belege zu ordnen

Kostenentscheidend ist die Vorarbeit. «Wer der Treuhänderin einfach eine Schachtel Belege aufs Pult stellt, muss sich auf eine teure Rechnung gefasst machen», warnt Christine Davatz, Zentralsekretärin des STV. Die Belege sollten chronologisch geordnet sein und vollständig. Teuer wird es nämlich auch, wenn die Steuerexpertin das Dossier mehrmals in die Hand nehmen muss, weil Belege fehlen oder Zinsen nicht nachgetragen sind.

Schliesslich gilt: Kundin und Experte haben Rechte und Pflichten. Der Steuerberater haftet für eine getreue und sorgfältige Erfüllung des Auftrags. «Aber er hat keine generelle Pflicht, den Mandanten auf alle möglichen Steuerersparnisse hinzuweisen», sagt Markus Neuhaus. Die Kundin ihrerseits muss den Steuerberater richtig und umfassend informieren, ihm alle notwendigen Unterlagen frühzeitig und vollständig übergeben. Dann kann sie auch eine professionelle und pünktlich erledigte Arbeit erwarten.

Und ganz wichtig: Sie hat auch eine Kontrollpflicht sowohl terminlich als auch inhaltlich. «Denn», so Robert Huber, «alle Steuerpflichtigen sind gegenüber der Steuerbehörde persönlich für ihre Steuererklärung verantwortlich.»

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