Verletzt meine Bank das Bankgeheimnis?
Frage: Ich habe die Säule 3a aufgelöst. Nun erhalte ich eine Steuerveranlagung, obwohl ich noch keine Steuererklärung gemacht habe. Hat die Bank die Auszahlung gemeldet?
aktualisiert am 26. Februar 2019 - 15:01 Uhr
Ja und nein. Die Bank hat den Bezug zwar gemeldet, das Bankgeheimnis damit aber nicht verletzt. Bankstiftungen und Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, alle Auszahlungen von Vorsorgekapitalien der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern zu melden. Diese leitet die eingegangenen Kapitalmeldungen an das zuständige Steueramt des Wohnkantons weiter. Die kantonale Steuerbehörde schätzt aufgrund des Steuergesetzes des Kantons und der direkten Bundessteuer die zu entrichtende einmalige Steuer ein und stellt sie anschliessend in Rechnung.
Dabei handelt es sich um eine reduzierte Einkommenssteuer, die separat von Ihren übrigen Einkünften erhoben wird. Den Auszahlungsbetrag müssen Sie in der nächsten Steuererklärung nur noch pro memoria in die entsprechende Rubrik für Kapitalleistungen eintragen.
Kontrollieren Sie die Steuerveranlagung genau. Falls diese Fehler enthält, müssen Sie innert 30 Tagen schriftlich Einsprache dagegen erheben.
Wer sein Vorsorgeguthaben aus der Pensionskasse oder der Säule 3a auszahlen lassen möchte, muss die Gelder versteuern. Mitglieder des Beobachters finden im Merkblatt «Besteuerung von Kapitalauszahlungen der 2. Säule und der Säule 3a» eine Übersicht zu den Steuertarifen beim Bund und den Kantonen. Das Merkblatt «Berechnungsbeispiele Steuern für Kapitalauszahlungen aus Vorsorge» zeigt überdies, wie hoch die Steuern konkret in den Kantonen sind.