Der Staat darf von Ehepaaren nicht höhere Steuern einfordern als von Unverheirateten. Das legte das Bundesgericht in einem Leiturteil fest – vor 40 Jahren. Dieser Grundsatz ist bis heute nicht umgesetzt und soll mit der Individualbesteuerung gelöst werden. Also indem man Verheiratete einzeln besteuert.

Doch das Problem zu lösen, ist komplizierter, als es auf den ersten Blick scheint. Vor allem stellt sich die Frage: Wird die Besteuerung dann wirklich gerechter? 

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