Nein. Solange Sie Ihr Geld bloss nebenbei anlegen und nicht als «gewerbsmässiger Wertschriftenhändler» gelten, sind Kursgewinne steuerfrei – egal, ob es sich um Gewinne aus dem Aktien- oder dem Währungshandel handelt, zu dem auch Kryptowährungen zählen. Im Gegenzug können Sie aber auch allfällige Verluste steuerlich nicht abziehen.

Was viele nicht wissen: Sie müssen Kryptowährungen genauso wie alle anderen Vermögenswerte (Bankkonten, Aktiendepots et cetera) in der Steuererklärung deklarieren und als Vermögen versteuern – zum Wert, den sie Ende Jahr hatten.

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Die Eidgenössische Steuerverwaltung definiert für Bitcoin und zahlreiche weitere Kryptowährungen genauso einen offiziellen Umrechnungskurs wie für Euro oder US-Dollar.

Anders ist es, wenn Sie Bitcoin schürfen, also Rechenkapazität zur Verfügung stellen und dafür Bitcoins zugeteilt erhalten. Das gilt als Einkommen und muss versteuert werden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 25. März 2025 veröffentlicht.

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