In diesen Fällen müssen Sie Krypto-Gewinne versteuern
Ich habe letztes Jahr mit Bitcoins einen stolzen Gewinn gemacht. Ein Kollege sagt, das müsse man nicht versteuern. Stimmt das?
Veröffentlicht am 14. April 2025 - 14:38 Uhr
Nein. Solange Sie Ihr Geld bloss nebenbei anlegen und nicht als «gewerbsmässiger Wertschriftenhändler» gelten, sind Kursgewinne steuerfrei – egal, ob es sich um Gewinne aus dem Aktien- oder dem Währungshandel handelt, zu dem auch Kryptowährungen zählen. Im Gegenzug können Sie aber auch allfällige Verluste steuerlich nicht abziehen.
Was viele nicht wissen: Sie müssen Kryptowährungen genauso wie alle anderen Vermögenswerte (Bankkonten, Aktiendepots et cetera) in der Steuererklärung deklarieren und als Vermögen versteuern – zum Wert, den sie Ende Jahr hatten.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung definiert für Bitcoin und zahlreiche weitere Kryptowährungen genauso einen offiziellen Umrechnungskurs wie für Euro oder US-Dollar.
Anders ist es, wenn Sie Bitcoin schürfen, also Rechenkapazität zur Verfügung stellen und dafür Bitcoins zugeteilt erhalten. Das gilt als Einkommen und muss versteuert werden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 25. März 2025 veröffentlicht.
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