Nicht alle Kantone akzeptieren einen Steuerabzug für Gartenarbeiten. Thurgau lässt vieles zu, der Kanton Bern ist weniger grosszügig.
Erkundigen Sie sich beim Steueramt oder lesen Sie im Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt» Ihres Wohnkantons nach. Oft finden sich darin Praxisbeispiele. Auch ein detaillierter Abgrenzungskatalog hilft Ihnen beim Argumentieren.