Die Aargauer oder Berner müssen sich jetzt daran gewöhnen. An anderen Orten kennt man es schon. Ausser in den Kantonen Waadt, Wallis und Tessin gilt jetzt in der ganzen Schweiz die Gegenwartsbesteuerung.

Die Umstellung wirft für viele Steuerzahlende viele Fragen auf. Deshalb bietet der Beobachter seinen Leserinnen und Lesern einen besonderen Service: Kantonale Steuerexperten erteilen an der Beobachter-Hotline Auskunft und geben Ratschläge. Erfreulicherweise sind auch dieses Jahr Steuerfachleute aus allen Kantonen bereit, bei der Beobachter-Aktion mitzumachen.

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Für einen reibungslosen Ablauf beachten Sie bitte folgende Spielregeln:

Halten Sie Dokumente wie Steuerformulare, Wegleitung und Belege griffbereit.


Bereiten Sie Ihre Fragen vor. Je klarer Sie Ihre Frage stellen, desto präziser fällt die Antwort aus: Muss ich das Lehrlingseinkommen meiner Tochter versteuern? Wie viel Unterhaltskosten darf ich für meine neu erworbene Wohnung abziehen?


Rufen Sie den Steuerexperten Ihres Kantons nur zur angegebenen Zeit an. Haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn Sie mehrmals anrufen müssen, weil alle Linien besetzt sind.


Sie dürfen Ihre Fragen auch anonym stellen. Das Steuergeheimnis bleibt gewahrt.


Die Experten erteilen keine Auskünfte zu juristischen Personen (AG, GmbH) und machen keine Vermögensberatung.

Das Gespräch kostet Sie die normale Telefongebühr (Lokal- oder Ferntarif). Sollten Sie nicht durchkommen, wenden Sie sich bitte direkt an die Steuerbehörde Ihrer Wohngemeinde. Wichtig: Der Beobachter bietet ausser dieser Hotline keine Steuerberatung an. Der Grund: Die Beobachter-Experten können sich unmöglich in 26 Steuergesetzen auskennen.