Nicht alle Kantone akzeptieren einen Steuerabzug für Gartenarbeiten. Thurgau lässt vieles zu, der Kanton Bern ist weniger grosszügig. Erkundigen Sie sich beim Steueramt oder lesen Sie im Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt» Ihres Wohnkantons nach. Oft finden sich darin Praxisbeispiele. Auch ein detaillierter Abgrenzungskatalog hilft Ihnen beim Argumentieren.
Selbst in grosszügigen Kantonen kann man nicht alle Kosten einfach so abziehen. Wenn Sie das erste Mal Pflanzen, Bäume und Sträucher kaufen, sind sie nicht abzugsfähig . Auch wenn Sie einen Steingarten anlegen, eine Mauer erstellen oder einen Teich bauen, können Sie die Kosten nicht abziehen. Falls hingegen Reparaturen am Biotop anfallen, ein mehrjähriger Strauch ersetzt wird oder ein Baumschnitt erfolgt, ist es möglich.