Die Versicherung geht erst einmal automatisch auf Sie über. Am besten informieren Sie die Gesellschaft einfach, wenn Sie sie beibehalten wollen. Andernfalls können Sie den Übergang auch innert 30 Tagen nach der Handänderung ablehnen.

Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli dieses Jahres. Bis dahin endeten die freiwilligen Versicherungen automatisch, wenn der Eigentümer wechselte, egal, ob es sich um einen Kauf oder eine Erbschaft handelte. Ausgenommen waren nur die obligatorischen Versicherungen.

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Für den Schaden infolge eines Wasserrohrbruchs kurz nach Ihrem Einzug hätten Sie also selbst aufkommen müssen, wenn Sie noch keine neue Versicherung abgeschlossen hätten. Diese Regelung war zum Glück lediglich dreieinhalb Jahre in Kraft.

Übrigens hat auch die Versicherung das Recht, den Vertrag zu kündigen, und zwar innert 14 Tagen nach Kenntnis des neuen Eigentümers. Der Vertrag endet frühestens 30 Tage nach der Kündigung.