Versicherungen
Das müssen Hauseigentümer wissen
Veröffentlicht am 26. März 2009 - 16:05 Uhr
Versicherungsart | Beschreibung | Bemerkungen | Beispiel |
Gebäudeversicherung (Feuer- und Elementarschaden-versicherung) | Deckt Schäden am Gebäude durch Feuer und Elementarschäden wie Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Sturm und Hagel. | In den meisten Kantonen obligatorisch. Wo nicht, ist sie dringend empfohlen. Erdbebenschäden sind (noch) nicht gedeckt. | Durch Hochwasser wird das Erdgeschoss eines Hauses beschädigt. |
Erdbeben-Versicherung | Deckt Folgeschäden oder Zerstörung durch Erdbeben. | Freiwillig, aber empfehlenswert. Nur wenige Angebote. | Nach einem Erdbeben stürzt das Gebäude ein. |
(Gebäude-) Haftpflicht-versicherung | Deckt Personen- und Sachschäden an/bei Dritten. | Ist bei Eigentümern, die selber im Haus wohnen, in der Privathaftpflicht inbegriffen. Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohnungen, die man nicht selber bewohnt, ist eine separate Gebäude-Haftpflichtversicherung nötig. | Ein Dachziegel beschädigt das Auto des Nachbarn. |
Hausratversicherung | Deckt Schäden am Hausrat durch Feuer, Wasser und Diebstahl. | Sehr zu empfehlen. Den Wert des Hausrats in der Versicherungssumme möglichst genau erfassen. | Bei einem Einbruch werden elektronische Geräte (TV, Computer) gestohlen. |
Gebäudewasser-Versicherung | Deckt Gebäudeschäden, die von defekten Wasserleitungen oder von Regen, Schnee und Schmelzwasser verursacht werden. | Versicherung ist nicht obligatorisch, aber zu empfehlen, da Wasserschäden schnell zu hohen Schadenssummen führen. | Ein Leck in der Wasserleitung führt zu Wasserschäden in den Wänden. |
Rechtsschutz-Versicherung | Deckt Rechtsstreitigkeiten. | Unbedingt abklären, welche Sachgebiete abgedeckt sind, da zahlreiche Bereiche ausgeschlossen sind (zum Beispiel Baurecht). | Streit mit dem Nachbarn: Er verlangt die Fällung eines Baums wegen des Schattenwurfs auf sein Grundstück. |
Gebäudeglas-Versicherung | Deckt Schäden an festinstalliertem Glas beziehungsweise festinstallierter Keramik, also zum Beispiel Fensterscheiben oder Lavabos. | Versichert ist nur festinstalliertes Glas, keine Spiegel, kein Geschirr. Ob sich eine separate Glasversicherung lohnt, muss der Hauseigentümer abschätzen. | Das Lavabo hat einen Sprung. |
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