Versicherung zahlt nicht alles – warum?
Frage: Wir hatten wegen eines Leitungsbruchs einen Wasserschaden am Parkettboden. Die Versicherung bezahlt aber nur einen Teil. Müssen wir das akzeptieren?
aktualisiert am 29. November 2018 - 16:24 Uhr
Ja, das Versicherungsangebot entspricht den allgemeinen Bedingungen zu Ihrer Police. Darin sind folgende Schadensposten gedeckt: die geborstene Leitung orten, freilegen und wieder zudecken – dies bis maximal 5000 Franken. Die Reparatur der defekten Leitung ist ausdrücklich nicht versichert. Grundsätzlich decken Gebäudewasserversicherungen nur die Folgeschäden aus einem Wasserschaden , nicht die Sanierung von alten Rohren. Solche Unterhaltsarbeiten gehen zulasten des Hauseigentümers.
Allerdings haben viele Versicherungen in den letzten Jahren nicht nur die Limiten erhöht, sondern auch zusätzliche Deckungen in ihre Versicherungsbedingungen aufgenommen. Zum Beispiel Aufräumungs- und Entsorgungskosten oder auch die Reparatur des beschädigten Leitungsstücks. Solche Verbesserungen gelten nicht automatisch für ältere Policen. Deshalb empfehle ich Ihnen, mit der Versicherung eine Anpassung an die neusten Bedingungen zu besprechen.
Hausrat, Privathaftpflicht, Einbruch: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt oder gedenkt, das Haus ausbauen zu lassen, ist mit Versicherungen oftmals überfordert. Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Die wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer» einen umfassenden Überblick, welche Schäden in den Versicherungen gedeckt sind.