Wer eine Versicherung abschliesst, macht sich selten Gedanken darüber, wie man aus dem Vertrag wieder herauskommt. Massgebend sind die Police und die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Normal ist, dass der Vertrag eine feste Laufzeit hat. Aber auch dann, wenn diese Vertragsdauer abgelaufen ist, ist eine schriftliche Kündigung nötig, in der Regel drei Monate vor Ablauf der Police. Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Versicherung sein. Am besten verschickt man es eingeschrieben.

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Während der Laufzeit kann man nur in bestimmten Fällen aussteigen: