Ist die Skivignette obligatorisch?
Frage: Ich habe neue Skier gekauft. Das Fachgeschäft hat die Bindung eingestellt, aber keinen Kleber der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) angebracht. Braucht man diese Vignette zwingend?
aktualisiert am 14. Februar 2022 - 11:16 Uhr
Nein. Ein solcher Kleber ist nicht vorgeschrieben, und er hat auf die Versicherungsleistungen bei einem Unfall keinen Einfluss. Die BfU hat die Vignette auf freiwilliger Basis eingeführt, da sich rund die Hälfte der Skifahrer an Knien, Beinen oder Füssen verletzen und diese Unfälle durch die rechtzeitige Kontrolle der Skibindungen zum Teil vermieden werden können.
Die Fachhändler, die diese Vignette führen, haben sich verpflichtet, die Skibindungen mit einem genormten Gerät korrekt einzustellen. Sie kontrollieren die Bindungen auf folgende Faktoren: Alter, Grösse, Gewicht, Sohlenlänge und Fahrstil. Als Garantie erhält man zum Kleber einen Beleg mit den Einstellwerten.
Wahrscheinlich hatte das Sportgeschäft in Ihrem Fall kein solches Prüfgerät, oder es nimmt nicht teil an der BfU-Aktion. Das muss nicht unbedingt schlechter sein. Im Schadensfall kann es aber von Vorteil sein, wenn man weiss, wie die Bindungen eingestellt waren.
Bei der Unfallversicherung (UVG) gibt es kein Mindest- oder Höchstalter für Angestellte. Alle Versicherte profitieren, wenn auch die rechtliche Definition eines Unfalls manchmal für Unklarheiten sorgt. Beobachter-Mitglieder erfahren, in welchen Fällen die Unfallversicherung zahlt, welche Leistungen sie beinhaltet und wie etwa Teilzeitangestellte versichert sind, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind.