Darf ich als ausgewanderter Bündner noch mitbestimmen?
Frage: Wir verbringen unseren Ruhestand in Italien. Da ich früher in Graubünden politisch aktiv war, interessiert mich das dortige Geschehen nach wie vor. Kann ich auch mitbestimmen?
aktualisiert am 11. August 2017 - 12:05 Uhr
Ja, als ausgewanderter Bündner haben Sie Glück: Graubünden gehört zu jenen Kantonen, die Auslandschweizern die Teilnahme an kantonalen Abstimmungen und Wahlen ermöglichen. Daneben sind es noch die Kantone Bern, Schwyz, Freiburg, Solothurn, Basel-Landschaft, Tessin, Neuenburg, Genf, Jura. Zürich und Basel-Stadt kennen nur Ständeratswahlen für Auslandschweizer.
Bei Urnengängen zu eidgenössischen Vorlagen können hingegen sämtliche ausgewanderten Schweizer Staatsangehörigen abstimmen und wählen. Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im Ausland sowie die Immatrikulation und Anmeldung als Stimmberechtigter bei der zuständigen schweizerischen Vertretung, also bei der Botschaft oder dem Konsulat im Gastland.
Wer sich auf diesem Weg ins Stimmregister seiner letzten Wohn- oder Heimatgemeinde in der Schweiz eintragen lässt, erhält das amtliche Stimm- und Wahlmaterial sowie die Erläuterungen des Bundesrats per Post zugeschickt. Die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel muss man dann zurücksenden. Wer das zu spät tut, ist selber schuld – es gilt also, genügend Zeit einzuberechnen. Einfacher ist der elektronische Weg über E-Voting, den einige Kantone anbieten.
Auslandschweizer dürfen auch eidgenössische Volksbegehren unterzeichnen. Dazu wendet man sich am besten direkt an das betreffende Initiativ- oder Referendumskomitee. Damit die Unterschrift zählt, muss neben den Personalien und der Adresse im Ausland auch die Stimmgemeinde in der Schweiz angegeben werden, bei der man eingetragen ist.
Achtung: Die Anmeldung als Stimmberechtigte oder als Stimmberechtigter im Ausland muss alle vier Jahre erneuert werden. Wer das unterlässt, wird aus dem Stimmregister gelöscht und verliert seine politischen Rechte.