Jein. Dass ein solcher Überfall nicht bei allen auf Gegenliebe stösst, ist verständlich. Ganz streng genommen – und losgelöst vom Zusammenhang – dürfte es sich dabei auch um eine Straftat handeln. Tatbestand: eine sogenannte Tätlichkeit, also eine vorsätzliche Einwirkung auf Ihren Körper ohne schädigende Folgen. Bestraft wird ein solches Verhalten grundsätzlich mit Busse und nur auf Antrag.

Angenommen, Sie können den Vorfall beweisen und kennen die «Täter», ist es dennoch fraglich, ob Ihr Strafantrag Polizei Soll ich den Vorfall melden? tatsächlich rechtliche Konsequenzen hätte.

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Denn bei Fasnachtsumzügen kommt es immer wieder vor, dass Zuschauende mit Stroh eingerieben, in den Schnee gedrückt oder mit Bonbons und Konfetti beworfen werden. Ein solches Verhalten hat eine jahrelange Tradition und gilt als sozial akzeptiert. Als Zuschauer der Fasnacht müssen Sie also mit solchen Überfällen rechnen.

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Norina Meyer, Redaktorin
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