Kommentar zur Geldwäscherei
Das Gesetz muss auch für Anwälte gelten!
Bald steht im Bundeshaus der nächste Versuch an, Anwältinnen und Anwälte dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Höchste Zeit, sagt Beobachter-Reporter Otto Hostettler.
Otto Hostettler
Veröffentlicht am 3. September 2024 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 3. September 2024 - 06:00 Uhr
Die allermeisten Autofahrerinnen halten an, wenn die Ampel auf Rot steht. Für diejenigen, die trotzdem fahren, gibts Regeln. Das ist gesellschaftlich und politisch völlig unbestritten. Niemandem käme es ernsthaft in den Sinn, sie abzuschaffen.
Bei Anwältinnen und Anwälten ist das anders: Die allermeisten beschäftigen sich mit rechtlichen Alltagsfragen wie Scheidungen, Erbangelegenheiten oder Versicherungsfällen.
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