In der EU giftig – in der Schweiz nicht
Bisphenol A sei gefährlich, warnt die EU. Die Schweiz hält den Stoff weiterhin für unbedenklich.
Veröffentlicht am 12. April 2016 - 10:02 Uhr
Die Chemikalie Bisphenol A wurde soeben in der EU wegen ihrer Auswirkungen auf den Hormonhaushalt von Gefahrenstufe 2 auf 1b gesetzt. Bestand bislang nur der Verdacht, dass sich der Stoff negativ auf die Fortpflanzung auswirken kann, ist seine Wirkung auf die Fortpflanzung jetzt im Tierversuch nachgewiesen.
Zudem wird die Chemikalie damit zum «besonders besorgniserregenden Stoff» und daher voraussichtlich auf der Gefahrenliste geführt. Die Zustimmung des EU-Parlaments und der EU-Kommission gilt als Formsache.
Bisphenol A, kurz BPA, kommt im Babyschoppen, im Nuggi, in der Beschichtung von Konservenbüchsen oder auch in Wasserkochern vor. Der Stoff wird breitflächig zur Herstellung von Kunststoffen eingesetzt, aus denen Artikel des täglichen Gebrauchs entstehen. Werden die Gegenstände etwa erhitzt, kann BPA herausgelöst werden.
BPA gilt als potenziell krebserregend, kann allergische Reaktionen der Haut und Atembeschwerden hervorrufen sowie die Augen schädigen. Bei diesen Gefahren für den menschlichen Körper bleibt die Einordnung in die tiefere Kategorie 2 bestehen.
Kanada hat Babyflaschen mit BPA schon vor Jahren verboten, Deutschland folgte 2011. In Frankreich dürfen Lebensmittelverpackungen kein BPA enthalten, und Schweden fordert, dass die Auskleidung von Wasserleitungen mit Kunststoffen, denen BPA beigesetzt wurde, EU-weit verboten wird.
In der Schweiz stellt BPA «kein Gesundheitsrisiko dar», schreibt das Bundesamt für Gesundheit auf der Website. Die Belastung sei zu gering. Weil man die Schweizer Gesetze an die europäischen anpassen wolle, würden Babyflaschen mit BPA trotzdem «bald» verboten. «Bald» ist relativ: «Das Ziel ist, dass der Bundesrat in der zweiten Hälfte 2016 entscheidet, wann die revidierte Lebensmittelgesetzgebung in Kraft tritt», lässt das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen verlauten.