Es war ein Schock, als im syrischen Bürgerkrieg gleich kistenweise Handgranaten der Ruag entdeckt wurden. Die tödlichen Wurfgeschosse aus der Schweiz fanden über verschlungene Pfade – vermutlich über die Vereinigten Arabischen Emirate, Jordanien und die Türkei – ihre illegale Bestimmung an der Front in Aleppo.

Das war 2012. Seither müssen sich Empfänger von Schweizer Kriegsmaterial verpflichten, die Waffen nicht weiterzugeben. Zusätzlich finden periodisch Kontrollen statt, bei denen die Kriegsgüter physisch vorgelegt werden müssen.

Partnerinhalte