Die Geschichte hinter einem der bisher wichtigsten Bundesgerichtsurteile zum Zweitwohnungsgesetz nimmt ihren Anfang in Samedan. Die Oberengadiner Gemeinde hatte 2018 eine Bewilligung für den Abbruch eines Chalets und den Bau zweier Wohnhäuser erteilt. Für das eine Haus wurde die Nutzungsbeschränkung «Erstwohnung» auferlegt, beim zweiten sollte die Wohnfläche um 30 Prozent erweitert werden – ohne Einschränkung.

Seit das Zweitwohnungsgesetz in Kraft ist, loten Hausbesitzer und Immobilienfirmen die Grenzen der Paragrafen aus. Sie suchen nach Wegen, trotzdem neue Ferienwohnungen bauen zu können. In Samedan wurde argumentiert, dass im Gesetz bereits eine Ausnahme zur Umnutzung bestehender Erst- zu Zweitwohnungen vorgesehen sei. Dabei dürfe die Wohnfläche um 30 Prozent vergrössert werden. Das Parlament wollte mit dieser Regelung Sanierungen oder Anbauten wie einen Lift oder grössere Nasszellen möglich machen. Nicht geregelt war im Gesetz, ob diese Ausnahme auch für Neubauten gilt.

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Mit allen Mitteln

In Samedan vermuteten die Nachbarn – die prominenten Meili-Brüder aus Zürich – Rechtsmissbrauch und legten Beschwerde ein. Doch die stiess in Graubünden auf wenig Gehör. Die Gemeinde und später auch das Kantonsgericht wiesen sie ab. Das Bundesgericht gab den Brüdern im Mai 2020 aber recht. Damit hätte die Geschichte zu Ende sein können.