Nicht so einfach mit dem Kind weg
Wer samt Kindern umziehen will, soll schriftlich bestätigen, dass der Partner einverstanden ist. Zumindest in Zürcher Gemeinden.
Veröffentlicht am 26. April 2016 - 09:57 Uhr
Die Ehe ist gescheitert. Die Eltern leben getrennt, über den künftigen Wohnort der Kinder können sie sich nicht einigen. In solchen Fällen muss ein Gericht oder die Kesb entscheiden. So verlangt es das gemeinsame Sorgerecht seit 2014.
Die Realität sieht anders aus. Bevor ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, meldet sich manche Mutter – seltener der Vater – samt Kindern bei der Einwohnerkontrolle ab und zieht um. Das bleibt meist ohne Konsequenzen. Denn nur wenn das Kindswohl am neuen Wohnort erheblich gefährdet ist, wird ein Gericht die Rückführung der Kinder verlangen.
Warum ist das Abmelden so einfach? «Ein Einwohneramt muss davon ausgehen, dass ein Elternteil im Sinne des anderen handelt», sagt Remo Buob, Präsident des Verbands Zürcher Einwohnerkontrollen. Es sei gemäss Gesetz nicht die Aufgabe der Einwohnerkontrolle, über eine familienrechtliche Situation zu urteilen.
Sorgerecht: Wer frecher ist, kriegt das Kind
Das gemeinsame Sorgerecht weckt falsche Hoffnungen. Wer nach der Scheidung mit den Kindern einfach wegzieht, hat die besseren Karten.
Der Verband ist sich aber bewusst, dass Abmeldungen ohne Einverständnis immer wieder vorkommen. In einem internen Schreiben empfiehlt er den Gemeinden darum, wegzugswillige Eltern schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Partner einverstanden ist. «Weigert sich jemand, haben wir immerhin darauf aufmerksam gemacht, dass gegen das gemeinsame Sorgerecht verstossen wird», sagt Buob. In manchen Fällen könne man so einen überstürzten Wegzug verhindern. Wer unterschreibt, obwohl der Ex nicht einverstanden ist, riskiert zudem eine Strafe wegen Falschaussage und Irreführung der Behörden.
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