Vergewaltigung: Schaden-Nr. 11-1170981
Eine Frau wird brutal vergewaltigt. Auch fünf Jahre danach ist ihr Leben ausser Kontrolle. Die Verweigerungstaktik ihrer Unfallversicherung versperrt ihr den Weg zurück.
Sie will das Schlüpfen der Schildkröten am hoteleigenen Strand beobachten. Im Club «Magic World» an der türkischen Riviera, Ende Juli 2011. Sieben Nistplätze. Nachts um drei soll das Spektakel beginnen. Sie trägt eine Kette mit einem Schildkrötenanhänger um den Hals, ihr Glücksbringer. Heute wird ihr schlecht, wenn sie nur das Wort «Schildkröte» hört. Ein sogenannter Trigger, Auslöser einer psychischen Reaktion nach einem traumatischen Erlebnis.
Barbara Fischer*, seit Jahren alleinerziehend und voll berufstätig als Servicefachangestellte, gönnt sich und ihren drei Kindern Ferien in der Südtürkei. Zwei Wochen, alles inklusive: Sonne und Meer, Faulenzen, Wasserrutschbahnen, Cocktails. Am letzten Ferienabend sollen die Schildkröten schlüpfen. Die Kinder, 15, 21 und 26 Jahre alt, sind in der Hoteldisco. Die 46-jährige Frau geht in ihr Zimmer, um sich noch etwas hinzulegen. Es ist zwei Uhr nachts. Danach will sie an den Strand, Schildkröten gucken. Doch dazu wird es nicht kommen.
Zwei junge Belgier, ebenfalls Hotelgäste, dringen ins Zimmer ein. Sie nennen Fischer «sexy Lady», zwingen sie zu Oralsex und vergewaltigen sie mehrmals. Äusserst brutal. Zuerst im Stockdunkeln, danach macht einer das Licht an. Die Männer werfen sie aufs Bett und missbrauchen sie weiter. Barbara Fischer ist nackt, schutzlos, hat keine Chance gegen die kräftigen Typen, die sich lachend auf Französisch unterhalten. Als der eine endlich von ihr ablässt, fällt sie zwischen die Betten und kauert sich weinend zusammen. Doch die Tortur geht weiter. Sie ist wie gelähmt, erstarrt, unfähig, sich zu wehren. Irgendwann gelingt es Barbara Fischer davonzurennen. Sie will nur noch weg, nach Hause, einfach weg.
«Die Bilder kommen immer wieder. Ich will sie nicht sehen. Ich versuche sie gedanklich wegzubringen, aber dann erinnere ich mich doch wieder an den Ablauf, bruchstückweise. Nachts erwache ich manchmal von meinen eigenen Schreien.»
Wirr erzählt Fischer den Kindern am nächsten Morgen, was passiert ist. Die Familie fliegt zurück in die Schweiz, wo Barbara Fischer ein paar Tage später Strafanzeige bei der Kantonspolizei Basel-Stadt erstattet. Die rechtsmedizinische Untersuchung im Uni-Frauenspital Basel erbringt keinen eindeutigen Befund; zu viel Zeit ist vergangen seit der Tat. Die sexuellen Übergriffe können weder belegt noch widerlegt werden, «da es bei einer geschlechtsreifen Frau infolge sexueller Handlungen nicht zwingend zur Entstehung von Verletzungen kommen muss», steht im Untersuchungsbericht. Aber die Ärzte entfernen Fischer einen Tampon aus der Scheide, den sie dort «vergessen» hatte. Welche Frau hat freiwillig Sex mit Tampon?
Barbara Fischer erhält Unterstützung von der Opferhilfe. Dort lernt sie, was sie zuvor nicht konnte: Hilfe annehmen. Opferhilfe und Ärzte raten ihr, die Strafanzeige fallen zu lassen. Sie sei psychisch nicht imstande, einen Prozess durchzustehen. Zudem sei es schwierig, die unbekannten Täter in Belgien auszumachen. Nach langem Ringen zieht Fischer die Anzeige zurück. Das wird ihr später von ihrer Unfallversicherung vorgeworfen.
«Es ist bis heute eine durch Trigger im Alltag ausgelöste posttraumatische Belastungsproblematik feststellbar.»
aus dem psychologischen Gutachten vom Juli 2016
Auch heute, fünf Jahre später, kann Barbara Fischer nicht über den Tathergang sprechen. Für ihren Anwalt verfasste sie ein Jahr nach den Vergewaltigungen ein schriftliches Protokoll, die Lektüre ist kaum auszuhalten: «Es war so erniedrigend, wie ich mich fühlte, kaum vorzustellen, dazu noch ihre Gesichter sehen zu müssen, ihr verächtliches Lachen, noch nie in meinem Leben habe ich mich so gefühlt, es ist unglaublich, unfassbar. Alles kommt hoch, wenn ich daran denken muss. Ich werde das niemals vergessen können. […] Mein Leben ist ausser Kontrolle geraten. Ich fühle mich wie eine Pflanze, die aus dem Boden gerissen wurde. Die ganze Sache hat mich nicht nur psychisch, sondern auch finanziell total aus der Bahn geworfen. Ich wurde zu einem Häufchen Elend, das sich in einem Rad befindet, das nicht aufhört zu drehen. Ich möchte doch einfach mein Leben wieder zurück.»
Barbara Fischer wird zu 100 Prozent krankgeschrieben. Sie wird lethargisch. Nur aus Verantwortungsgefühl gegenüber ihren Kindern kämpft sie weiter. Die schlimme Nacht im Ferienparadies hat ihr jede Kraft genommen, die Gedanken daran sind allgegenwärtig.
«Menschen, die den Tätern optisch gleichen, machen mir Angst. Männer im Allgemeinen, von ihrem Wesen her. Leute, die hinter mir stehen. Geräusche, gewisse Musik, selbst harmlose Gesprächsfetzen unter Fremden können im Kopf wieder alles zum Vorschein bringen. Auch Französisch, die Sprache meiner Peiniger, ist ein Auslöser. Dann überflutet es mich in Sekundenschnelle. Dagegen ist man machtlos.»
Barbara Fischers Therapiemarathon beginnt. Monatelange Klinikaufenthalte, dann wöchentliche Psycho- und Physiotherapiesitzungen. Aber ihr Zustand wird nicht besser. Die heute 51-Jährige zieht sich zurück, bricht fast alle Kontakte ab, sie kann weder einkaufen noch allein Bus fahren, wird immer wieder von Weinkrämpfen geschüttelt, ist ständig müde. Immer trägt sie eine Sonnenbrille und lange, wallende Kleider. Sie schminkt sich nicht mehr, hat keine Kraft, nimmt 20 Kilo zu. Der einzige Ort, an dem sie sich sicher fühlt, ist ihre Wohnung.
«Ausserhalb ihres ‹Cocons› sind die sozialen Ressourcen durch die Psychopathologie zugeschüttet.»
aus dem psychologischen Gutachten vom Juli 2016
Nachdem Barbara Fischer zwei Jahre Krankentaggeld bezogen hat, wird ihr gekündigt. Nun müsste die Generali einspringen, ihre Unfallversicherung. Rechtlich gilt eine Vergewaltigung als Unfall im Sinn eines «aussergewöhnlichen Schreckensereignisses». Doch die Generali ficht Fischers Krankheitszustand an mit dem Argument, es liege «Beweislosigkeit» vor. Die Versicherung bezweifelt, dass die Frau Opfer einer sexuellen Nötigung war – beziehungsweise, dass die gesundheitlichen Folgen darauf beruhen. Ein jahrelanges juristisches Tauziehen beginnt.
«Ich gehe nicht gern raus, weil ich mich davor fürchte, von jemandem angesprochen zu werden. In solchen Situationen fühle ich mich taxiert und habe das Gefühl, mich erklären zu müssen. Ich habe immer noch nicht gelernt, einfach ‹hoi› und irgendeinen Blödsinn zu sagen und weiterzulaufen.»
Für Fischers Rechtsanwalt, einen erfahrenen Haftungsrechtler, ist die Verweigerungshaltung der Generali ohnegleichen: «Alle Fachleute, die Frau Fischer untersucht und behandelt haben, kommen ausnahmslos und von Anfang an zum selben Schluss: dass sie in ihren Aussagen sehr glaubwürdig ist und durch die Vergewaltigung schwer traumatisiert worden ist. Wie kann ein Sozialversicherer da so hartnäckig Leistungen verweigern?»
«In ihrer Wahrnehmung erfüllen inzwischen die Versicherungsinstanzen eindeutig stellvertretend die Täterrollen.»
aus dem psychologischen Gutachten vom Juli 2016
«Seit fünf Jahren drangsalieren die von der Generali mich. Sie haben mir unterstellt, ich würde lügen, ich solle es beweisen. Für mich sind die genauso Täter wie die Belgier, auf ihre Art. Nur schon das Wort ‹Generali› wirkt wie eine Alarmglocke und bringt mich aus der Fassung.»
2013 zieht die Generali den Fall mit der internen Bezeichnung «Schaden-Nr. 11-1170981» vors Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. 2014 vors Bundesgericht – obwohl es aufgrund der Faktenlage keine Aussicht auf Erfolg gibt. Beide Gerichte geben Barbara Fischer vollumfänglich recht und verlangen, dass die Generali ihrer Zahlungspflicht nachkommt. Doch diese boxt zuerst eine abermalige Begutachtung des Gewaltopfers durch.
«Die Versicherte ist auf der Hut, misstrauisch und meidet mehrheitlich den Blickkontakt.»
aus dem psychologischen Gutachten vom Juli 2016
Das Zeitspiel der Versicherung setzt Barbara Fischer zu. Sie ist nun auf Sozialhilfe angewiesen, was sie als besonders demütigend empfindet. Früher war sie eine starke, selbstbewusste Frau, die allein drei Kinder aufgezogen hat und ihren Lebensunterhalt bestreiten konnte. Heute bringen sie schon Fragen zu ihrem Befinden aus der Fassung, weil sie dahinter nur geheucheltes Interesse vermutet.
«Man verliert das Vertrauen in die Menschen, sogar in solche, die einem nahestehen. Bis auf meine beste Kollegin habe ich mich von meinem früheren Bekanntenkreis distanziert. Ich fühle mich unter Druck, mich ständig erklären zu müssen, gerade auch, weshalb ich nicht arbeitsfähig bin. Verständnis dafür spüre ich selten. Ich ertrage keine Fragen wie: ‹Weshalb hast du dich nicht gewehrt?› Und wenn ich einmal lache, sagen sie: ‹Siehst du, es geht dir ja wieder besser.› Es tut weh, sich für sein Lachen rechtfertigen zu müssen.»
Seit drei Jahren ist Barbara Fischer in Behandlung bei einer Psychologin in Zürich. Die regelmässigen Treffen tun ihr gut, sie fühlt sich aufgehoben. Halt geben ihr auch die Kontakte zu ihrer Familie und der einzigen verbliebenen Freundin. Sie ist aber immer noch sehr instabil. Im Gespräch hebt sie kaum den Kopf, fummelt an ihrer grossen Handtasche herum. Ihre Füsse sind verkrampft, zeigen nach innen, die ganze gebeugte Haltung gibt Zeugnis, wie schwer ihr das Gespräch fällt. Immer wieder bricht sie in Tränen aus. Nur selten scheint die Frau durch, die sie wohl einmal war. Dann flammt ein scheues Lächeln in ihrem Gesicht auf, es wird weicher, sie entkrampft sich.
Die Psychologin sagt: «Erst wenn die äusseren Umstände, das Finanzielle, der Streit mit der Versicherung geklärt sind, kann Frau Fischer überhaupt an ihrer Gesundheit arbeiten.» Das Hin und Her der Generali und die damit verbundenen existenziellen Fragen hätten bisher jeglichen Heilungsprozess blockiert.
Über ihre Medienstelle richtet die Generali Versicherungen Schweiz aus: «Es handelte sich nicht um einen eindeutigen Fall. Solange nicht erstellt ist, dass ein Unfall im rechtlichen Sinne vorliegt, können keine Leistungen aus der Unfallversicherung erbracht werden.» […] Die Aufwendungen der Generali für Lohnersatz an die Versicherte und medizinische Behandlungen würden sich bislang auf insgesamt 400'000 Franken belaufen. In diesem Betrag sind allerdings auch die obligatorischen Leistungen an die medizinische Grundversorgung enthalten.
Erst seit Ende Juli 2016 zahlt die Unfallversicherung die Taggelder zu 100 Prozent aus – wegen des eindeutigen Bundesgerichtsurteils und des damit erwirkten erneuten psychologischen Gutachtens, das klar zugunsten von Barbara Fischer ausfiel. «Der Unfallbegriff ist gemäss Bundesgericht ein rechtlicher Begriff, nicht ein medizinischer. Der mangelnde Nachweis eines Unfalls lässt sich selten durch medizinische Feststellungen ersetzen», so die Medienstelle der Generali.
«Einzig das Thema ihrer neuen Ehe erweist sich als genügend positiv besetzt, um sie kurz vom eingeengten Denken abzulenken.»
aus dem psychologischen Gutachten vom Juli 2016
Fast zynisch mutet das Schreiben der Generali vom 27. Juli 2016 an: «Gestützt auf das neue Gutachten muss sich die Klientin somit keine Sorgen machen […] und kann sich voll und ganz auf ihre Genesung konzentrieren.» Fischers Anwalt sagt: «Ich hoffe, dass die Taggelder auch rückwirkend gezahlt werden, dann wäre juristisch endlich alles korrekt – abgesehen davon, dass die Leistungen erst mit fünf Jahren Verspätung erfolgt sind.» Es sei traurig, dass man Barbara Fischer in einem so klaren Fall so lange unnötig habe warten und leiden lassen und sie darob zum Sozialfall geworden sei. Und zu jemandem, der für sich kaum noch Perspektiven sehe.
«Mein Mann bringt mich jeden Tag zum Lachen, allein das tut mir gut. Viel zu lange war ich es mir nicht mehr gewohnt, dass überhaupt ein Mensch etwas für mich tut.»
Vor kurzem hat Barbara Fischer wieder geheiratet. Ihr neuer Mann, ein Koch, kennt ihre Krankheitsgeschichte. Sexualität spielt zwischen ihnen kaum eine Rolle. Für Fischer ist körperliche Nähe immer noch schwierig auszuhalten. Ihr Mann hilft ihr, sich wieder etwas zuzutrauen. Mit ihm war sie schon zweimal abends auf einem kleinen Spaziergang – ein Riesenfortschritt für sie.
*Name geändert
4 Kommentare