Keine Freiheit in Sicht
Im April findet im Mordfall Ruth Steinmann der Revisionsprozess statt. Trotz einem möglichen Freispruch droht dem Angeklagten Werner Ferrari die nachträgliche Verwahrung. Experten bezweifeln allerdings, ob eine solche Verschärfung des Urteils zulässig wäre.
Veröffentlicht am 8. Februar 2007 - 14:10 Uhr
Wut und Entsetzen griffen 1989 nach der Verhaftung von Werner Ferrari, damals 43, um sich. Acht Jahre hatte der kleine, unscheinbare Mann mit Seehundschnauz wegen der Tötung eines Knaben im Gefängnis gesessen - und nach seiner Entlassung 1979 im Abstand von je zwei Jahren mehrere Kinder umgebracht.
In Untersuchungshaft gestand Ferrari vier Morde, bestritt aber konsequent den fünften - denjenigen von 1980 an Ruth Steinmann in Würenlos. Kein Wunder glaubte ihm niemand, denn vor dem Prozess widerrief er alle Geständnisse, mochte die Beweislage noch so erdrückend sein. Das Bezirksgericht Baden verurteilte ihn 1995 zu lebenslangem Gefängnis.
Sieben Jahre später brachte der Autor Peter Holenstein mit seinem Buch «Der Unfassbare» die These von Ferraris Täterschaft im Fall Steinmann ins Wanken. Er deckte Versäumnisse in der Untersuchung auf und stiess auf neue Zeugen (siehe nachfolgender kasten «Ein Urteil mit Schwachstellen»). Auf Ferraris Begehren wies das Aargauer Obergericht den Fall Steinmann 2003 zur Neubeurteilung ans Bezirksgericht Baden zurück.
Die Verhandlung findet am 10. und 11. April statt - fast vier Jahre nach dem Entscheid des Obergerichts. Ein Freispruch im Fall Ruth Steinmann ist zu erwarten. Für den Prozess hat Gerichtspräsident Guido Näf ein neues psychiatrisches Gutachten zu Ferrari in Auftrag gegeben - «im Hinblick auf eine mögliche Verwahrung», wie er dem Beobachter mitteilte. In diesem Fall erhielte Ferrari für vier Morde eine härtere Sanktion als vorher für fünf.
Schon 1995 hätte das Bezirksgericht die Möglichkeit der Verwahrung gehabt. Anders als heute galt sie damals allerdings nicht als praktisch endgültig. Da eine Fachkommission jedes Jahr die Verwahrung überprüfen muss, kann dies bei einer guten Prognose die Entlassung eines Häftlings bedeuten. Bis in die neunziger Jahre war das bei vielen Straftätern nach acht bis zehn Jahren der Fall. Bei Ferrari schloss der Psychiater Mario Etzensberger, heute Chefarzt der Klinik Königsfelden, weitere Tötungsdelikte nicht aus. Dieses Risiko wollte das Gericht vermeiden und entschied sich für eine Verurteilung zu lebenslänglichem Gefängnis - ohne Verwahrung.
Verwahrung wäre anfechtbar
Seit dem Mord von Zollikerberg 1993 hat sich die Praxis geändert; Verwahrte werden kaum mehr entlassen. Offenbar hält nun auch Richter Näf die Verwahrung für das geeignete Mittel, um die Öffentlichkeit dauernd vor dem Mehrfachmörder zu schützen. Am neuen Gutachten dürfte es kaum scheitern, wird es doch wie dasjenige von 1995 in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden erarbeitet. Auch sieht das inzwischen überarbeitete Strafgesetzbuch in gewissen Fällen eine nachträgliche Verwahrung vor.
Im Fall von Werner Ferrari kommt dies allerdings kaum in Frage, wie zwei namhafte Experten erklären. Die Luzerner Oberrichterin Marianne Heer sagt: «Werner Ferrari hat das Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Er hat ein Rechtsmittel ergriffen. Damit muss die schwierige Frage entschieden werden, ob das Strafurteil auch zu seinem Nachteil abgeändert werden darf. Meines Erachtens geht das nicht an.» Daniel Jositsch, Professor für Strafrecht an der Universität Zürich, teilt diese Meinung: «Sollte sich das Badener Bezirksgericht über diese Maxime hinwegsetzen, dann könnte dies meines Erachtens mit Erfolg angefochten werden, allenfalls vor Bundesgericht.»
Damit könnte es bei lebenslangem Gefängnis bleiben. Doch wie lange dauert lebenslänglich? «Nach der neueren Praxis des Bundesgerichts kann die Strafe tatsächlich ein Leben lang dauern», erklärt Oberrichterin Heer. In der Realität ist dies aber höchst selten. In der Strafanstalt Pöschwies ZH, der grössten des Landes, erinnert man sich nicht an einen «wirklich Lebenslänglichen» - auch nicht in Lenzburg AG und Thorberg BE. Nur im Frauengefängnis Hindelbank BE verweist man auf eine Insassin, die bis zum Lebensende bleiben dürfte.
«Kein Kind berührt»
Nach dem Urteil aber muss das Amt für Straf- und Massnahmenvollzug entscheiden, ob Ferrari freikommen soll. Er stellte nämlich 2004 ein Gesuch um vorzeitige Entlassung. Nach 15 Jahren Gefängnis, inklusive Untersuchungshaft, war er dazu berechtigt. Bedingung für die vorzeitige Entlassung ist ein gutes Verhalten im Gefängnis und eine gute Prognose für die Zukunft. Wie die meisten Sexualstraftäter verhielt sich Ferrari in Lenzburg tadellos. Doch eine gute Prognose wird ihm kaum gestellt. Denn von einer Aufarbeitung der Delikte kann keine Rede sein; die Therapie wurde nach kurzer Zeit eingestellt. 1996 schrieb er einer Bekannten: «Ein Journalist will über mich ein Buch schreiben, obwohl ich ihm mitgeteilt habe, dass ich in meinen zehn Jahren Freiheit kein Kind berührt und kein Tötungsdelikt begangen habe.» An dieser Haltung hat sich nichts geändert.
Ein Urteil mit Schwachstellen
- Die Leiche von Ruth Steinmann wies eine tiefe Bisswunde auf, die vom Täter stammen musste. Der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich stellte 2006 fest, dass die Wunde nicht von Ferrari verursacht wurde.
- Die Kripo fand auf dem Gesäss der Toten ein Schamhaar und ordnete es dem Täter zu. Eine nach 1995 erstellte DNA-Analyse stellte fest: Es gehörte nicht Ferrari.
- Ferrari trug 1980 einen markanten Schnauz. Zwei Zeugen beschrieben einen Täter ohne.
- In einer Jacke, die der Täter getragen haben sollte, verschwand der klein gewachsene Ferrari am Prozess von 1995 förmlich.
- 20 Jahre nach der Tat gab eine neue Zeugin an, Steinmann in den Wald gelockt zu haben, wo sich ihr Onkel an ihr vergangen habe. Später zog sie ihre Aussage zurück. Doch sie hatte Details der Tat erwähnt, die sie nicht den Medien hatte entnehmen können.