Es war ein teurer Ablasshandel: 1,25 Milliarden Dollar zahlten die Schweizer Banken, weil sie sich nach dem Zweiten Weltkrieg Guthaben von Holocaust-Opfern einverleibt hatten. Drei Sammelklagen an einem New Yorker Gericht zwangen sie 1998, einen Fonds zu schaffen, aus dem Hinterbliebene entschädigt werden. Vordergründig ging es dabei um späte Gerechtigkeit für die Nazi-Opfer. Tatsächlich basierte die letztlich bezahlte Summe nicht auf historischen Fakten, sondern war das Resultat einer banalen Vergleichsverhandlung: Zeitweise forderten die Kläger 20 Milliarden Dollar, dann sieben Milliarden Dollar – während die Banken versuchten, sich mit ein paar Dutzend Millionen aus der Affäre zu ziehen.

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450 Millionen Dollar gingen an Bedürftige

Schliesslich fällte der New Yorker Richter Edward Korman, der die Vergleichsverhandlungen beaufsichtigte, «ein wirklich salomonisches Urteil», wie er sagte: «Die Banken wollten 600 Millionen Dollar bezahlen, die Kläger forderten 1,8 Milliarden. Also schnitt ich das Baby entzwei» (Beobachter Nr. 2/2013).

Aber auch das halbe Kind war offensichtlich ein zu grosser Brocken: 450 Millionen Dollar gingen an zumeist jüdische Bedürftige und Roma in Staaten der früheren Sowjetunion. Die restlichen 800 Millionen Dollar sollten an Erben von Holocaust-Opfern ausgerichtet werden. Um deren Ansprüche zu prüfen, schuf Korman das Schiedsgericht Claims Resolution Tribunal (CRT) mit Sitz in Zürich.

Es stellte sich bald heraus, dass sich nicht genügend berechtigte Anspruchsteller fanden, an die so viel Geld hätte verteilt werden können. Also weichte das CRT seine Vergabekriterien immer stärker auf oder erhöhte die Auszahlungen.

Wie grosszügig das CRT Geld ausgab, zeigt ein Fall aus der Schweiz, dessen Unterlagen dem Beobachter vorliegen. 2005 erhielt Samuel Rosenkranz* einen Brief eines deutschen Erbenermittlers, der in der Schweiz ein Büro betreibt: Monatelange Recherchen hätten ergeben, dass seine Familie in der «Nachlasssache» seines Grossvaters Frank Rosenkranz erbberechtigt sei. Dieser war 1938 von den Nazis enteignet und 1942 zusammen mit seiner Frau ermordet worden.

Bei einem Treffen mit dem Erbenermittler unterschrieb die Familie Rosenkranz eine Vollmacht und einen Vertrag, der gleich dessen Honorar festlegte: 30 Prozent des Erbes plus Mehrwertsteuer. Der Ermittler arbeitete im Auftrag der kanadischen Anwaltskanzlei Mondex Corp., die in vielen Fällen die Ansprüche von Hinterbliebenen vor dem CRT vertrat – und bei jedem positiven Entscheid den entsprechenden Anteil einheimste.

Nach Unterzeichnung des Vertrags hörte die Familie Rosenkranz zwei Jahre lang nichts mehr, bis 2007 plötzlich ein Bescheid des CRT «betreffend Konten von Frank und Ilsa Rosenkranz» ins Haus flatterte: Das Tribunal sprach ihnen 172'815 Franken zu. Samuel Rosenkranz, der die Sache für die Familie abwickelte, bezahlte dem Erbenermittler die vereinbarten 30 Prozent und wähnte, das Verfahren sei abgeschlossen.

*Name geändert

«Ich fällte ein wirklich salomonisches Urteil. Ich schnitt das Baby entzwei.» Edward Korman, New Yorker Bundesrichter

Quelle: Eyal Warshavsky/Keystone
Das «Opfer», das keins war

Drei Jahre später die grosse Überraschung: ein neuerliches Schreiben des CRT. Wegen einer «Änderung des Auszahlungsentscheids» erhielt die Familie Rosenkranz weitere 307'500 Franken. In der Begründung des neuen Zahlungsentscheids stand, die Bank habe dem CRT weitere Unterlagen zu Konten von Ilsa Rosenkranz ausgehändigt – und diese sei die «alleinige Kontoinhaberin», die ihre «Bankkorrespondenz im Namen von Frank Rosenkranz» erhielt.

Samuel Rosenkranz wurde skeptisch: Ilsa Rosenkranz war nicht seine Grossmutter, sondern die Frau seines Grossonkels – angeheiratet, nicht jüdisch und vor allem: kein Holocaust-Opfer. Ilsa Rosenkranz ist erst 1988 gestorben. Sie war vor dem Krieg verwitwet, hatte aber den Namen Rosenkranz behalten. Sie war also auch nicht mit dem ursprünglich angegebenen Erblasser Frank Rosenkranz «blutsverwandt», wie das CRT laut Urteilsbegründung angenommen hatte. Die Familie von Samuel Rosenkranz hatte demnach keinen Anspruch auf ihre Vermögenswerte.

Das CRT hatte sich mit den vorhandenen Indizien zufriedengegeben. Zwei Wochen nach der neuerlichen Auszahlung meldete sich auch der Erbenermittler wieder bei Samuel Rosenkranz, um abermals seine 30 Prozent einzufordern. Rosenkranz weigerte sich zu zahlen und begann zu recherchieren. Sein Verdacht: Schon die erste Auszahlung war nicht rechtens. Er vermutet heute, dass sämtliche Konten Ilsa Rosenkranz gehörten, zumal sie aus einer begüterten Industriellenfamilie stammte.

Rosenkranz nahm Kontakt auf zur mittlerweile verstorbenen Leiterin des CRT-Büros in Zürich, Mary Carter. Diese habe ihm erklärt, das CRT habe bei Mondex Rückfragen gestellt, aber Mondex habe abgeblockt: «Carter war zwar vom Fehlurteil enttäuscht, sicherte mir aber zu, das CRT werde das Geld nicht zurückfordern.»

Rosenkranz einigte sich mit dem Erbenermittler in einem Vergleich. Insgesamt kassierte dieser fast 86'000 Franken; gegenüber dem Beobachter wollte er nicht Stellung nehmen. Rosenkranz selbst erwägt, einen Teil des zu Unrecht erhaltenen Geldes für wohltätige Zwecke zu spenden.

Das CRT zeigte sich auch in anderen Fällen kulant: Einer Klägerin aus den USA wurden im April 2003 fast 1,6 Millionen Franken zugesprochen. Als sich herausstellte, dass es ein halbes Dutzend weitere Berechtigte gab, forderte das CRT den Betrag zurück. Die Frau hatte sich mit dem Geld ein Haus gekauft, das CRT verzichtete auf rechtliche Schritte. «Es war nicht der einzige Fehler, der uns unterlief, aber es war der schlimmste», sagt ein ehemaliger CRT-Jurist. «Die Aktenlage war öfter dünn, und wegen der unterschiedlichen Namenschreibung – denken Sie an Cohn, Cahn, Cone, Kohn, Kahn oder Levy, Levin, Levi, Lewin, Lewyn – war die Zuordnung nicht immer einfach.»

Urteil aus dem Jahr 2003: Fast 1,6 Millionen Franken gingen an eine Amerikanerin, obwohl ihr das Erbe nicht allein zustand.

Quelle: Eyal Warshavsky/Keystone
300 Millionen Dollar für die Anwälte?

«Rund 1,29 Milliarden Dollar» seien in all den Jahren verteilt worden, schätzt Korman. Das sind 40 Millionen Dollar mehr als die Vergleichssumme. Bis 2010 hielt das CRT die erkleckliche Summe von 750 Millionen Dollar an unverteilten Geldern in US-Schatzbriefen. In den Jahren ab 1999 warfen diese zwischen 2,5 und 6,7 Prozent Zins ab. Sehr behutsam geschätzt, füllten allein in jenen Jahren weit über 300 Millionen Dollar die Schatullen des CRT.

Das Gros dieser Gelder wurde für die Juristen aufgewendet – manche wie Judah Gribetz oder Shari Reig von der New Yorker Kanzlei Bingham stehen seit 1999 (Gribetz) oder 2002 (Reig) auf der CRT-Lohnliste. Und beide «arbeiten am Schlussbericht», bestätigte der CRT-Sonderbeauftragte Gribetz in einer Mail an den Beobachter und wies darauf hin, dass man in dieser Causa zu einem 20 Prozent tieferen Honorar als üblich arbeite. Die Höhe des Honorars nannte Gribetz nicht. Aus gutem Grund: Bisher führte jede Veröffentlichung der Anwaltsbezüge in ähnlichen Prozessen zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit.

Als die Amerikaner 35 Millionen Dollar von europäischen Versicherungen an Holocaust-Opfer verteilten, bekamen Anwälte und Helfer dafür 56 Millionen Dollar.

Beim CRT dürfte das Verhältnis nicht derart skandalös ausfallen. Der Schlussbericht hätte 2013 fertig sein sollen. Dazu Richter Korman im April 2014 zum Beobachter: «Wenn alle Verfahren abgeschlossen sind, werden wir eher in der Lage sein, zu sagen, wann der Schlussbericht fertig und öffentlich einsehbar sein wird.»

Der letzte Streit betraf die Bewertung des Kontos von David Miller* und wurde Mitte Februar 2013 von Korman beigelegt. Millers Erben hatten den Umrechnungskurs von Schweizer Franken zu Reichsmark kritisiert. Korman legte ein paar hunderttausend Dollar drauf – die Erben bekamen 4,6 Millionen Dollar.

Wandern 281 Kisten Akten in die USA?

Ungeklärt ist die Frage, wem die Akten gehören, die sich in einem Lagerhaus bei Zürich befinden – immerhin 281 Kisten voller Dokumente allein aus dem riesigen CRT-Prozess gegen die Schweizer Banken und «ebenso viele Kisten» aus dem nicht minder umfangreichen Volcker-Prozess in der gleichen Sache, wie das Bundesarchiv schätzt. Die Schweizer wollen die teuer erkauften historischen Akten im Land behalten und dem Bundesarchiv übergeben. Die Amerikaner sehen die Dokumente im Holocaust Memorial Museum in Washington, D. C., besser aufgehoben.

Ein weiterer Streit bahnt sich an.