Streit mit dem Rechtsanwalt - was tun?
Die Beziehung zum Anwalt birgt Zündstoff. Nicht selten fühlen sich Klienten übervorteilt. Doch die Rechtsvertreter können nicht schalten und walten, wie sie wollen.
aktualisiert am 24. November 2021 - 11:32 Uhr
Meine Anwältin verlangt pro Stunde 400 Franken. Ist das nicht überrissen?
Das Honorar kann zwischen Ihnen und Ihrer Anwältin frei vereinbart werden. Eine Obergrenze gibt es nicht. Der Stundenansatz kann sich nach den örtlichen Gegebenheiten, der Bedeutung, Schwierigkeit und Dringlichkeit des Falls richten. Damit böse Überraschungen ausbleiben, hat Ihre Anwältin die Pflicht, Sie bei der Mandatsübernahme ungefragt über ihre Honorarbedingungen zu informieren.
Übrigens: Statt eines Stundenhonorars können Sie mit Ihrer Anwältin auch eine Pauschale oder ein erstes Kostendach vereinbaren. Letzteres ist besonders dann eine gute Option, wenn Sie sich zuerst einmal einen Überblick über Ihre Prozesschancen und -risiken verschaffen wollen.
Mein Anwalt will mir Sekretariatsarbeiten, seinen Aufwand für die Rechnungsstellung, seine Fahrspesen und die Mehrwertsteuer verrechnen. Darf er das?
Reine Sekretariatsarbeiten gelten als im vereinbarten Anwaltshonorar inbegriffen. Das gilt auch für die Rechnungsstellung: Der Anwalt ist verpflichtet, Sie periodisch über die Höhe des geschuldeten Honorars zu informieren und es in Rechnung zu stellen. Dafür darf er Sie nicht zusätzlich zur Kasse bitten. Anders sieht es aus bei den Reisekosten und den übrigen Barauslagen wie Porti und Telefonkosten. Sie können neben dem eigentlichen Honorar in Rechnung gestellt werden. Das gilt auch für die Mehrwertsteuer, die zum Anwaltshonorar hinzugerechnet wird.
Ich kann die hohe Rechnung meiner Anwältin nicht nachvollziehen und will sie darum nicht bezahlen. Wie gehe ich am besten vor?
Verlangen Sie von Ihrer Anwältin als Erstes eine detaillierte Honorarrechnung. Dazu ist sie verpflichtet – und zwar entschädigungslos. Sie muss so ausgestaltet sein, dass Sie abschätzen können, ob die in Rechnung gestellten Positionen tatsächlich und in vollem Umfang geschuldet sind. Sie müssen nachvollziehen können, wer wann wie lange und wofür an Ihrem Fall gearbeitet hat.
Weigert sich Ihre Anwältin, eine detaillierte Abrechnung anzufertigen, oder bleiben einzelne Positionen weiterhin nicht nachvollziehbar, können Sie sich – sofern Ihre Anwältin Verbandsmitglied ist – an die Honorarkommission des kantonalen Anwaltsverbands wenden. Fragen Sie nach, ob dafür Kosten anfallen und wer diese tragen muss. Die Honorarkommission kann im Streitfall eingreifen und eine Lösung vorschlagen. Beachten Sie aber: Die Kommission beurteilt nur ausnahmsweise (in besonders krassen Fällen), ob der strittige Zeitaufwand tatsächlich angemessen war.
Mein Anwalt ist völlig unfähig. Weil ihm ein Fehler unterlaufen ist, habe ich den Prozess verloren. Muss er mir den Schaden ersetzen, der mir dadurch entstanden ist?
Das kommt darauf an. Ihr Anwalt wird natürlich nicht auf Erfolgsbasis honoriert, sondern dafür, dass er tätig wird und dabei sorgfältig vorgeht – ähnlich wie ein Arzt. Wenn Sie den Prozess verlieren, weil er eine Frist verpasst, die Verjährung nicht rechtzeitig unterbrochen oder klares Recht nicht gekannt hat, kann er haftbar sein. Wenn sich nämlich beweisen lässt, dass er unprofessionell gehandelt hat, und Ihnen daraus ein bezifferbarer Schaden entstanden ist, muss er zahlen.
Ihr Anwalt muss aber nicht für jede Handlung oder Unterlassung geradestehen, die im Nachhinein betrachtet zu einem Schaden geführt hat. Das ist etwa der Fall, wenn das Gericht einfach eine andere Rechtsauffassung vertritt als Ihr Anwalt. Denn das Prozessrisiko tragen Sie. Es gehört aber zu den Pflichten des Anwalts, Sie über die Schwierigkeiten und Chancen Ihres Prozesses so aufzuklären, dass Sie sich des Risikos bewusst sind. Können Sie sich mit Ihrem Anwalt über einen allfälligen Schadenersatz nicht einigen, muss ein Gericht entscheiden.
Meine Anwältin unternimmt nichts und verschleppt das Verfahren. Wie kann ich ihr Beine machen?
Suchen Sie zuerst das Gespräch. Oft gibt es Gründe, weshalb ein Anwalt zuwartet. Ihre Anwältin muss Sie jedoch über die gewählte Strategie und die Hintergründe ihres Vorgehens aufklären.
Gewisse Verzögerungen müssen Sie jedoch tolerieren. Ihnen dürfen dadurch aber keine Nachteile entstehen. Die Anwältin darf Ihre Angelegenheit auch nicht grundlos und unangemessen verzögern. Tut sie dies doch, verletzt sie möglicherweise standesrechtliche Pflichten. Sie können die Untätigkeit Ihrer Anwältin – sofern die Anwältin Verbandsmitglied ist – auch beim Standesgericht des kantonalen Anwaltsverbands rügen. Der Anwaltsverband kann Sanktionen verhängen. Sie reichen von einer Verwarnung bis zum Berufsausübungsverbot.
Mein Mann und ich wollten uns einvernehmlich scheiden lassen. Dafür liessen wir uns gemeinsam von einem Anwalt beraten. Nun weigert sich mein Mann, die gemeinsame Scheidungskonvention zu unterzeichnen. Kann mich unser Anwalt im Scheidungsprozess nun alleine vertreten?
Nein. Ihr Anwalt muss jeden möglichen Interessenkonflikt vermeiden. Daher kann er Sie und Ihren Ehemann auch nur so lange gemeinsam vertreten, als Sie sich untereinander einig sind. Sobald sich Ihre Interessen widersprechen, muss der Anwalt das Mandat niederlegen. Folge davon ist, dass Sie und Ihr Mann sich einzeln eine neue Scheidungsanwältin suchen müssen.
Ab welchem Punkt kann ich meiner Anwältin das Mandat kündigen und wie muss ich dabei vorgehen?
Kündigen Sie das Mandat, sobald Sie das Vertrauen in Ihre Anwältin verloren haben. Die Kündigung ist an keine besondere Form gebunden und kann jederzeit erfolgen. Am besten kündigen Sie aber schriftlich.
Mein Anwalt will das Mandat wenige Tage vor einem wichtigen Gerichtstermin niederlegen. Darf er dass?
Ja, auch Ihr Anwalt kann das Mandat jederzeit beenden. Aber: Kündigt er zur Unzeit, kann er Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig werden. Das ist in Ihrem Fall so. Er muss erst versuchen, den Gerichtstermin zu verschieben, damit sich der neue Anwalt einarbeiten kann, bevor er sein Mandat beendet. Tut er das nicht und verursacht dadurch einen Schaden, können Sie diesen Ihrem Anwalt gegenüber geltend machen. Zudem können Sie Ihren Anwalt beim Standesgericht des kantonalen Anwaltsverbands anzeigen, da sein Vorgehen Standesrecht verletzt.
Ich habe der Anwältin das Mandat gekündigt. Sie gibt mir die Akten aber nicht, weil ich ihr den letzten Teil des Honorars schuldig sei. Darf sie das?
Nein, sie darf die Herausgabe der Akten nicht von offenen Forderungen abhängig machen. Sie ist verpflichtet, Ihnen alle Akten zum Fall auszuhändigen. Dazu zählen alle Schriftstücke, die sie von Ihnen oder Dritten im Zusammenhang mit Ihrem Fall erhalten hat, und um alle Dokumente, die sie zu erstellen verpflichtet war. Ihre Anwältin darf nur ihre internen Unterlagen zurückbehalten, also handschriftliche Notizen, Entwürfe und rechtliche Abklärungen.
Die Herausgabepflicht gilt auch gegenüber Ihrem neuen Anwalt. Sie können verlangen, dass Ihre alte Anwältin den Nachfolger umfassend über Ihren Fall informiert und ihm alle Akten direkt zustellt. Falls Ihre Anwältin die Herausgabe dennoch verweigert, setzen Sie ihr schriftlich eine Frist. Weigert sie sich weiterhin, wenden Sie sich an den kantonalen Anwaltsverband. Mit ihrem Verhalten verletzt Ihre Anwältin Standesrecht.
Was geschieht, wenn man mit dem Anwalt streitet? Die Verfahren:
- Suchen Sie sich einen Anwalt, mit dem Sie sich eine enge Zusammenarbeit gut vorstellen können. Fragen Sie ihn, welche Fachkenntnisse und Erfahrungen er in jenem Rechtsgebiet hat, in das Ihr Fall gehört.
- Besprechen Sie das Honorar gleich beim ersten Treffen. Am besten vereinbaren Sie ein vorläufiges Kostendach, wenn Sie Ihre Lage gründlich abklären lassen und erst danach entscheiden möchten, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten wollen.
- Verlangen Sie von Ihrem Anwalt eine detaillierte Honorarrechnung, wenn Sie Art und Höhe seiner Rechnung oder einzelner Positionen darauf nicht nachvollziehen können.
- Bereiten Sie sich auf die Besprechungstermine mit Ihrem Anwalt gut vor und besorgen Sie alle dafür notwendigen Dokumente. Das spart Zeit – und Geld.
- Fragen Sie bei Ihrem Anwalt immer nach, wenn Sie etwas nicht verstehen. Ihr Anwalt sollte Ihnen die rechtlichen Zusammenhänge erklären können.