Sozialamt lässt Mutter und Kind fallen
Der Bieler Sozialdienst streicht einer Alleinerziehenden das Geld – denn sie lebe gar nicht in Biel.
Veröffentlicht am 14. Oktober 2014 - 09:53 Uhr
Ende Mai kommt plötzlich kein Geld mehr vom Sozialamt. Carmen P.*, Mutter eines 17 Monate alten Mädchens, weiss nicht mehr, wie sie Rechnungen und Miete bezahlen soll.
Die 21-Jährige lebt getrennt vom Vater des Kindes – die Eltern teilen sich das Sorgerecht. Carmen P. hält es für wichtig, dass Tochter und Vater sich regelmässig sehen. Deshalb reist sie von Biel, wo sie wohnt, immer wieder mit dem Gleis-7-Abo nach Lausanne zum Vater der Kleinen. So kostet die Zugfahrt nichts; allerdings kann sie erst nach 19 Uhr reisen. Wenn sie spät am Abend nach Biel zurückfährt, sind die Läden dort bereits zu. Also kauft Carmen P. vor der Heimfahrt in Lausanne ein. Die Belege für die Bezüge am Geldautomaten muss sie jeweils dem Sozialamt vorlegen.
Ständig Quittungen aus Lausanne?, fragt sich das Sozialamt Biel. Dann muss die Frau auch dort wohnen! Und überhaupt dürfe jemand, der in Biel Sozialhilfe beziehe, die Stadt nicht länger als zwei Tage ohne Abmeldung verlassen.
Das Sozialamt zieht seine Schlüsse und streicht Carmen P. das Geld, ohne ein Mahnverfahren einzuleiten. Das heisst: Von diesem Moment an erhält sie kein Geld mehr für ihren Lebensbedarf. Das Amt wollte diese Entscheidung gegenüber dem Beobachter nicht kommentieren. Es handle sich um einen «aktiven Fall».
Bei Carmen P. stapeln sich schnell unbeglichene Rechnungen: «Ich musste immer wieder andere Leute um Geld bitten. Das tu ich gar nicht gern», sagt die Frau.
Das Elektrizitätswerk stellt ihr den Strom ab, weil sie die Rechnung nicht bezahlt. Mutter und Kind müssen anderswo unterkommen. Mal leben sie bei Carmen P.s Bruder, mal bei den Eltern, mal bei den Grosseltern und dem Vater des Kindes, immer für ein paar Tage. Die Bieler Sozialberatungsstelle «Im Farel» der reformierten Kirche schaltet sich ein – und sorgt erst einmal dafür, dass Carmen P. wieder Strom in der Wohnung und etwas Geld zum Leben hat. Dann helfen ihr die kirchlichen Berater auch dabei, Einspruch gegen die plötzliche Streichung der Sozialleistungen einzulegen.
*Name der Redaktion bekannt
Der Betreuer und Stellenleiter Pascal Lerch erklärt: «Das Sozialamt hat das Dossier willkürlich aufgrund einer Praxisänderung geschlossen, die gesetzlich überhaupt nicht abgestützt ist.»
Der Versuch, Sozialhilfebezüger an eine andere Gemeinde und an Hilfsorganisationen abzuschieben, ist längst kein Ausnahmefall mehr. Walter Noser, Leiter der Stiftung SOS Beobachter, sieht da eine ungute Entwicklung: «Immer mehr Sozialämter wenden sich mit der Bitte um Unterstützung an uns. Die Zahl solcher Gesuche ist in den letzten Monaten buchstäblich explodiert. Dabei ist es in vielen Fällen völlig klar, dass eigentlich die Sozialämter selbst für die Leistungen aufkommen müssen.»
In Biel kommen solche «Sparmassnahmen» laut SOS Beobachter besonders häufig vor.
Carmen P. hat inzwischen Bescheid vom Bieler Sozialamt erhalten. Der Regierungsstatthalter hiess ihre Einsprache gut. Geld bekommt sie damit aber noch nicht, auch keine andere Form von Unterstützung.
Carmen P. darf nun ein neues Gesuch um Sozialhilfe einreichen. Das bedeutet für die junge Mutter: wieder Formulare ausfüllen, wieder warten – und darauf hoffen, dass sie das Geld erhält, auf das sie einen ausgewiesenen Anspruch hat. Auch für die vier Monate, während deren ihr Dossier geschlossen war, bekommt sie im Moment nichts.
Das Sozialamt wiederum prüft nun gemäss Pascal Lerch, ob es gegen das Urteil des Regierungsstatthalters Rekurs beim Verwaltungsgericht einlegen will. Carmen P. sagt dazu: «Zum Glück geht es meiner Tochter gut. Ich selber bin einfach nur noch müde.»