Veröffentlicht am 5. August 2022 - 10:09 Uhr
Wer wie Ursula Saller auf einen Rollstuhl angewiesen ist, weiss: Wiese, Schotter und Rollstühle vertragen sich schlecht. Sie und ihr Mann Reinhard suchten deshalb eine behindertengerechte Eigentumswohnung.
Fündig wurde das Paar 2015 in einem Neubauquartier in Scherzingen in der Thurgauer Gemeinde Münsterlingen. Gleich neben dem Wohnhaus führte ein geteertes Strässchen hoch zur Hauptstrasse. Diese Flurstrasse würde man bequem über einen Fussweg erreichen, den der von der Gemeinde bewilligte Umgebungsplan vorsah.
Dieses Projekt war von der Pro Infirmis gutgeheissen worden, die Pläne entsprachen den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes. Dienstbarkeiten und öffentliches Wegrecht für die Flurstrasse sind im Grundbuch eingetragen. Alles schien perfekt. Doch das sollte sich schnell ändern.
Nach dem Einzug der Sallers 2016 teilte die Baufirma mit, der Umgebungsplan habe sich geändert. Die Gemeinde wolle die Flurstrasse aufheben. Das mache den geplanten Fussweg überflüssig, man verzichte auf den Bau.