Zölch-Gläubiger spannen zusammen
Gläubiger des Berner Medienjuristen Franz A. Zölch haben die Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) gegründet.
Veröffentlicht am 19. März 2013 - 08:54 Uhr
Mitglieder der IGZG (Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter) hatten dem Berner Medienjuristen Franz A. Zölch kurzfristige Darlehen gewährt, die er nie zurückbezahlt hat. Sein Schuldenberg ist inzwischen gemäss Betreibungsregister auf über 2,5 Millionen Franken angewachsen.
Trotz mehreren Anzeigen wegen Betrugs haben die Berner Strafverfolgungsbehörden keine Anklage erhoben. Denn Zölch soll zu wenig arglistig vorgegangen sein. Anders gesagt: Die betroffenen Geldgeber sind selber schuld.
Der ehemals renommierte Jurist und Ex-Gatte einer Regierungsrätin hatte Bekannte glauben gemacht, er brauche das Geld, zum Beispiel um Millionen auszulösen, die in Genf auf sein Bankkonto einbezahlt worden seien. Die Darlehen würden darum innert weniger Tage zurückbezahlt. Die Opfer hatten ihm das Geld nicht wegen eines versprochenen Profits gegeben, sondern um ihm aus der Patsche zu helfen.
«Wir sind von der Untätigkeit der Strafjustiz enttäuscht. Jetzt haben sich aber zusätzliche Ungereimtheiten ergeben», sagt ein Betroffener. Die IGZG habe Hinweise, dass Zölch Einnahmen generierte, die er trotz Lohnpfändung dem Betreibungsamt nicht meldete. «Es geht um Entschädigungen für Beratungen, eventuell auch um Dozentenhonorare.» Zölchs gepfändeter Lohn sei grundsätzlich nie auf dem Betreibungsamt eingetroffen, hätten die Gläubiger erfahren. Damit hätte sich Zölch strafbar gemacht, das Betreibungsamt müsste Anzeige erstatten. Die IGZG verlangt von der Berner Oberaufsichtskommission, die Arbeit des Betreibungsamts zu durchleuchten.
Zölch nimmt mittlerweile die Dienste eines Schuldenberaters in Anspruch. «Der pfändbare Lohn war eben viel zu hoch angesetzt und ist inzwischen korrigiert worden», sagt der Berater. Zölch bemühe sich redlich darum, die Schulden zu begleichen – bis heute allerdings ohne Erfolg.
Mit einer Ausnahme: Ein Gläubiger soll tatsächlich einen kleineren Betrag zurückerhalten haben. Das wäre nicht erlaubt, da erst die pfändenden Gläubiger zu befriedigen sind. «Es kann ja nicht sein, dass Zölch selber entscheidet, wem er Geld zurückbezahlt und wem nicht», regt sich ein Opfer auf.