Der Tod des Taximörders
Vier Jahre lang konnte sich der Mörder Paul Irniger der Strafe entziehen. Doch nach einem weiteren Tötungsdelikt zog sich die Schlinge zu.
Paul Irniger wurde im November 1913 in Goldau SZ geboren. Sein Vater starb, als Paul sechs Jahre alt war. Seine Mutter war mehrfach vorbestraft wegen Betrügereien und anderer kleiner Delikte.
Irniger wuchs bei verschiedenen Pflegeeltern und in Heimen auf, wurde misshandelt und schliesslich zu einer Schreinerlehre gezwungen, obwohl er lieber Pfarrer geworden wäre. Ausgerechnet Pfarrer.
Am 2. Dezember 1933 kaufte sich Paul Irniger in Luzern eine Pistole: Marke Browning, 6,35 Millimeter. Er war gerade 20-jährig.
Drei Tage später fuhr er mit der Bahn nach Zug und nahm sich ein Taxi. Auf der Höhe Breitenholz bei Baar ZG schoss er dem Taxifahrer von hinten in den Kopf, raubte ihm 60 Franken und rannte davon.
Seine Flucht führte ihn durch die halbe Schweiz. Als falscher Trappistenpater verkleidet, las er lateinische Messen in verschiedenen Kirchen, nahm Beichten ab und wurde gar vom Churer Bischof gelobt. Als der Schwindel aufflog, musste er für ein paar Monate ins Gefängnis. Den Mord am Taxifahrer brachte niemand mit ihm in Verbindung.
Wieder frei, hielt er sich mit verschiedenen Einbrüchen über Wasser, wurde aber am 9. August 1937 in Rapperswil SG erneut aufgegriffen. Aus Angst, man könnte hinter seinen Mord am Zuger Taxifahrer kommen, schoss Irniger den Polizisten nieder und flüchtete durchs Städtchen Richtung See.
Eine Hetzjagd begann, bei der Irniger einen weiteren Schuss abgab und einen 30-Jährigen tödlich verletzte. Mit Knüppeln, Heugabeln und Rudern bewaffnet, umkreisten die Rapperswiler den Flüchtigen und schlugen ihn halb tot.
Paul Irniger wurde nach St. Gallen gebracht, wo er alles gestand – auch den Mord bei Baar. Das Gericht verurteilte ihn zum Tod, doch der Grosse Rat zeigte Nachsicht und begnadigte den Mörder zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe.
Nur sieben Wochen nach Irnigers Begnadigung stimmte das Schweizer Stimmvolk über ein einheitliches Strafrecht ab, das die Todesstrafe nicht mehr vorsah. Das neue Gesetz wurde angenommen, trat aber erst 1942 in Kraft. Für Irniger zu spät. Wegen des Taxifahrermords wurde er am 25. August 1939 in Zug erneut zum Tode verurteilt – und diesmal hingerichtet.