Zwei junge Männer traten im Januar 2009 per Chat mit einer ihnen bekannten 17-Jährigen in Kontakt. Sie verlangten, sie müsse noch am selben Abend mit ihnen Sex haben, andernfalls würden sie ein Video ins Internet stellen, das sie beim Oralsex mit einem der Männer zeigt. Aus Angst kam sie der Forderung nach.

Das Kantonsgericht Luzern sprach die Täter vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung frei. Einzig der einfachen Nötigung wurden sie schuldig gesprochen. Das Gericht argumentierte, die junge Frau hätte der Aufforderung nicht Folge leisten müssen und zur Polizei gehen können. Sie sei zu wenig stark unter Druck gesetzt worden, als dass man von Vergewaltigung oder auch sexueller Nötigung sprechen könne.

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Das Opfer hatte keine Wahl

Das Bundesgericht sah das anders. Das Opfer habe keine Wahl gehabt, als sich den Forderungen der Täter zu beugen. Wäre die Frau zur Polizei gegangen, hätten auch ihre Eltern von der peinlichen Sache erfahren. Zudem könnten derartige Videos mit ein paar Klicks im Internet landen und erheblichen, nicht mehr rückgängig zu machenden Schaden anrichten – gerade für eine Frau, die am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn steht. Daher schloss das Bundesgericht, dass eine sexuelle Nötigung und eine Vergewaltigung vorliegen. Die Vorinstanz muss neu über den Fall befinden.   

Urteil des Bundesgerichts vom 18. August 2014 (6B_1040/ 2013)