Katharina Siegrist
Veröffentlicht am 25. März 2021 - 18:52 Uhr,
aktualisiert am 1. Juni 2023 - 19:06 Uhr durch Cornelia Döbeli
Veröffentlicht am 25. März 2021 - 18:52 Uhr,
aktualisiert am 1. Juni 2023 - 19:06 Uhr durch Cornelia Döbeli
Bild: Getty Images
Der Tod einer geliebten Person ist schon schwierig genug. Wenn sich dann noch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb einschaltet und sich nach der Situation der Kinder erkundigt, löst das bei vielen Hinterbliebenen Ängste aus: Bekommen die Kinder jetzt einen Beistand? Werden sie mir sogar weggenommen?
Doch diese Befürchtungen sind im Normalfall unbegründet. Die Kesb ist einfach verpflichtet, tätig zu werden.
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