Beobachter: Nach der abrupten Rückführung der Wood-Kinder stellt sich die Frage: Dürfen Richter lügen?
Annegret Katzenstein: Fragwürdig ist, dass die Medien das in Umlauf brachten. Wer sich die Mühe nahm, unsere Pressemappe mit allen Fakten zu studieren, fand keinen Hinweis auf Lügen von Richtern.

Beobachter: Nirgends stand dort, dass Sie und Ihr Kollege, Oberrichter Andreas Müller, die Kinder im Monikaheim zu einem angeblichen Spaziergang abholen liessen, um sie an einen geheimen Ort zu schaffen, statt sie ins Heim zurückzubringen. Ist das keine Lüge?
Katzenstein: Nein. Die Kinder machten tatsächlich einen Spaziergang. Das kann man als List bezeichnen, was in gewissen Situationen durchaus angebracht ist.

Beobachter: Sie haben den Spaziergang vorgeschoben.
Katzenstein: Nein. Dieser Spaziergang zusammen mit dem Vater war ohnehin vorgesehen. Mittlerweile waren die beteiligten Behörden allerdings zum Schluss gekommen, dass die Kinder umplatziert werden müssen. Inszeniert haben wir nichts.

Beobachter: Wollen Sie damit sagen, die Idee sei beim Spazieren aufgetaucht?
Katzenstein: Dass den Kindern vorgängig nichts gesagt wurde, ist richtig. Ich möchte aber betonen, dass die Obhut bei der Vormundschaftsbehörde lag. Und diese kann über den Aufenthaltsort der Kinder bestimmen.

Beobachter: Was auch nicht in den Unterlagen zu finden war: Sie haben Frau Wood auf der Telefon-Combox versprochen, sie könne sich am 16. Januar noch von den Kindern verabschieden. Zu diesem Zeitpunkt waren sie dann aber längst weg. Ist das keine Lüge?
Katzenstein: So habe ich das Frau Wood nicht versprochen. Es ging um die Regelung des nächsten Besuchs. Tatsächlich nannte ich einen gewissen Tag. Die zwei Betreuungspersonen der Kinder kamen dann zur Überzeugung, ein zweiter Abschied wäre für die Kinder nicht gut. Die Mutter hatte sie schon am 6. Januar von sich aus orientiert, sie würde sie jetzt zum letzten Mal sehen.

Beobachter: Frau Wood hält dem entgegen, sie habe den Kindern lediglich erklärt, sie wisse nicht, wann sie wieder zu Besuch kommen dürfe. Aber als Abschied hätten das weder die Kinder noch sie selber empfunden.
Katzenstein: Was Frau Wood und die Kinder empfanden, kann ich nicht sagen. Die Besuchsbegleiterinnen meldeten das so weiter.

Beobachter: Haben Sie bei der Vollstreckung den
Ermessensspielraum bei der Frage der Zumutbarkeit und des Kindeswohls gemäss Haager Übereinkommen voll genutzt?
Katzenstein: Der wurde weitgehend ausgeschöpft. Das Bundesgericht hielt ja ganz klar fest, dass nur noch aussergewöhnliche Umstände eine Rolle spielen können, beispielsweise wenn die Kinder krank sind oder das Herkunftsland ein Krisengebiet ist.

Beobachter: Der psychische Zustand wird also nicht
berücksichtigt?
Katzenstein: Das habe ich jetzt einfach nicht erwähnt. Selbstverständlich war das auch ein Aspekt. Kurz vor der Rückführung stellten zwei Fachpersonen fest, dass es den Kindern psychisch nicht so schlecht geht, wie es die Mutter und ihr Umfeld immer wieder kolportierten.

Beobachter: Für die anerkannten Kinderfachleute Remo Largo und Heinrich Nufer war die Rückführung nicht zumutbar und widersprach auch der Uno-Kinderrechtskonvention. Eine Fehleinschätzung?
Katzenstein: Woher Herr Dr. Largo seine Kenntnisse hat, weiss ich nicht. Mir ist nur bekannt, dass er die Kinder nie mit einem offiziellen Mandat gesehen und untersucht hat. Auch Herr Dr. Nufer hatte meines Wissens in den letzten Monaten keinen Kontakt zu den Kindern und niemals in amtlicher Funktion. Mir ist es ein Rätsel, wie die beiden Fachpersonen, quasi via Ferndiagnose, beurteilen konnten, wies den Kindern geht.

Beobachter: Hat Sie die Bezeichnung «Richterin Gnadenlos» getroffen?
Katzenstein: Ich weiss, dass «Blick» und «Sonntags-Blick» recht grosszügig sind mit ihren Qualifikationen. Bedenklich finde ich, wie sich Mitglieder des Parlaments in gerichtliche Angelegenheiten einmischen und einzelne Medien dies unkritisch übernehmen – als ob es keine Gewaltentrennung gäbe.

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