Es ist entschieden: Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl erhält den Fehlbefehl 2024. Mit diesem Negativpreis kürt der Beobachter den stossendsten Strafbefehl des Jahres. Von den eingereichten Fällen wurden vier besonders mangelhafte Entscheide nominiert. Die Jury, bestehend aus Peter Albrecht, ehemals Gerichtspräsident in Basel, und den Anwältinnen Angelina Grossenbacher und Angela Agostino, entschied sich einstimmig für den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl. «Dieser weist mehrere gravierende Mängel auf», so die Jurymitglieder.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Der Fehlbefehl

92 Prozent aller Straftaten werden mit Strafbefehlen gefällt. 94’862 waren es im Jahr 2022, heisst es beim Bundesamt für Statistik. Ohne ein Gericht überzeugen zu müssen, können Staatsanwaltschaften Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten aussprechen. Trotz dieser grossen Macht wird ihre Arbeit kaum kontrolliert. Der Beobachter möchte das ändern. In Kooperation mit dem Verein Entscheidsuche.ch und einer Fachjury wird jedes Jahr der Negativpreis «Fehlbefehl» verliehen.