Kann ich die Anzeige zurückziehen?
Frage: Mein Ehemann und ich hatten angetrunken einen heftigen Streit. Als er mich ins Gesicht schlug, rief ich aus Angst die Polizei. Nun will ich die Anzeige rückgängig machen.
aktualisiert am 3. November 2021 - 11:26 Uhr
Normalerweise handelt es sich bei der einfachen Körperverletzung gegen den Ehepartner, zu der man einen solchen Schlag zählt, um ein Offizialdelikt. Die Strafbehörden sind verpflichtet, eine solche Straftat zu verfolgen, auch wenn Sie es nicht wollen. Ihre Anzeige können Sie somit nicht rückgängig machen.
Sie könnten die Staatsanwaltschaft aber darum ersuchen, dass sie das Verfahren sistiert und damit – zumindest vorübergehend – stilllegt. Die Staatsanwaltschaft kann Ihrem Wunsch nachkommen, sie muss aber nicht. Sie wird abwägen, ob die Sistierung geeignet ist, um Ihre Situation zu verbessern.
Wenn das Verfahren sistiert – und damit für maximal sechs Monate auf Eis gelegt – wird, kann die Staatsanwaltschaft Ihren Ehemann verpflichten, während dieser Zeit ein Lernprogramm gegen Gewalt zu besuchen.
Die Staatsanwaltschaft nimmt das Verfahren wieder an die Hand, wenn Sie es verlangen oder wenn sich herausstellt, dass sich Ihre Situation durch die Sistierung nicht stabilisiert hat.
Ohne Ihren Antrag auf Wiederaufnahme kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren definitiv einstellen, sofern sich Ihre Lage inzwischen stabilisiert oder verbessert hat.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat ein Recht auf Opferhilfe. Doch was heisst das konkret und wohin können sich Betroffene wenden? Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied unter anderem, welche Schutzmassnahmen Ihnen bei einem Verfahren zustehen und welche Bedingungen für eine finanzielle Entschädigung erfüllt sein müssen.
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